Blockchain-Loesung_2

Hinterlegung von Source Codes

Home > Blockchain

Source Codes: Sicher hinterlegt und in vordefinierten Fällen verfügbar.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Fälschungssichere und unkomplizierte Hinterlegung von Software-Quellcodes
  • Hinterlegung des Quellcodes wird auf der Blockchain abgebildet, ohne Quellcode zu offenbaren
  • Für eine Vielzahl von Kunden möglich
  • Rechtlich abgesichert mit umfassender Vertragsgestaltung

Insbesondere bei der Nutzung von Individualsoftware sind Unternehmen dem Risiko ausgesetzt, dass der Softwareanbieter insolvent geht oder der Softwaresupport eingestellt wird. Für Softwareentwickler stellt sich das Problem, dass ihnen lukrative Aufträge entgehen, wenn ihre Kunden befürchten müssen, im Fall einer Insolvenz nicht mehr auf die Software zugreifen zu können.

Um das zu verhindern, hinterlegen wir den Source Code der Software auf unserer Server-Lösung sowie durch eine Hashfunktion verschlüsselt auf einer Blockchain. Für alle Fälle, in denen die Software vom Entwickler nicht mehr gepflegt wird, können Sie die Auslieferung des Source Codes mit einem Hinterlegungsvertrag (Escrow-Agreement) rechtlich absichern.

Dank der Blockchain-Technologie ist das Verfahren schnell, unkompliziert und sicher. Den Klartext können Sie bei unserer Kanzlei oder über uns bei einem Notar ablegen. In der einmaligen Hinterlegung ist das Einpflegen von Updates enthalten. Der einfache Abgleich des Source Codes mit dem Hashcode sorgt zudem dafür, dass eine unerkannte Manipulation des Source Codes ausgeschlossen ist. Kommt es zum Herausgabefall, prüfen wir die rechtlichen Bedingungen und liefern den Source Code schnell und zuverlässig aus. Unser Angebot ist zudem problemlos für eine Vielzahl von Kunden und Vertragsbeziehungen möglich.

Kontaktieren Sie uns jederzeit für weitere Informationen!

Mithilfe unserer Blockchain-Lösung können Sie Ihre Source Codes sicher hinterlegen!

Newsletter

Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter mit Infos zu Urteilen, Fachartikeln und Veranstaltungen.

Mit einem Klick auf "Abonnieren" stimmen Sie dem Versand unseres monatlichen Newsletters (mit Infos zu Urteilen, Fachartikeln und Veranstaltungen) sowie der aggregierten Nutzungsanalyse (Messung der Öffnungsrate mittels Pixel, Messung der Klicks auf Links) in den E-Mails zu. Sie finden einen Abmeldelink in jedem Newsletter und können darüber Ihre Einwilligung widerrufen. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.