Der EU- Datenschutzausschuss über den Brexit und seine Folgen: Mitteilung
Der Brexit und der Datenschutz:
In Rahmen der vergangenen Februar-Sitzung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) hob Jürgen H. Müller, stellvertretender BfDI, hervor, dass ein No-Deal-Brexit – also ein „harter Brexit“ – mit großen datenschutzrechtlichen Risiken verbunden sei. Schließlich handelt es sich bei Großbritannien ab dem 30. März 2019 um ein sog. Drittland. Dies mache die Erfüllung weiterer besonderer Voraussetzungen erforderlich, um die sich betroffene Unternehmen schon jetzt kümmern sollten. So werden die bisher abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) allein keinen Bestand mehr haben. Hinzukommen müssen nunmehr auch die sog. Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Unternehmen sollten sich daher zügig um den Abschluss neuer Verträge kümmern. Für international agierende Unternehmen kommen alternativ auch Binding Corporate Rules (BCR) in Betracht. Diese können Unternehmen individuell ausgestalten, müssen jedoch zunächst der EU-Kommission vorgelegt und von dieser genehmigt werden.
Weitere Informationen zur Pressemitteilung „Europäische Datenschutzbeauftragte diskutieren über Brexit“