Aktuelles zur KI-VO: Logbuch zur geplanten Verordnung

Für die hinreichende Vorbereitung auf die kommende KI-VO empfiehlt es sich, aktuelles rund um die Verordnung im Blick zu behalten. Dafür werden an dieser Stelle stets die wichtigsten Entwicklungen im Gesetzgebungsprozess dargestellt. Der jeweils neueste Beitrag ist dabei an oberster Stelle zu finden.

Die Arbeiten an der kommenden KI-Verordnung (KI-VO) der EU sind in vollem Gange. Nach seinem In-Kraft-Treten wird das Gesetz die Entwicklung und Verwendung von KI in der gesamten EU regeln. Da es sich um eine Verordnung handelt, werden die Regelungen unmittelbar in den Mitgliedsstaaten wirksam sein. Eines Umsetzungsaktes in nationales Recht bedarf es nicht. Der Entwurf zur Verordnung war im April 2021 von der EU-Kommission vorgelegt worden. Vorrangig geht es darum, einen europäischen Rechtsrahmen für KI zu schaffen. Darüber hinaus soll jedoch ein weltweiter Standard für den ethischen Einsatz und die Entwicklung der Technologie entstehen.

Viele der künftigen Vorgaben werden sich voraussichtlich nicht mehr erheblich ändern. Das grundlegende Regelungsgerüst ist daher schon jetzt abzusehen und Unternehmen können sich darauf vorbereiten. Als Leitfaden kann dafür unser Whitepaper zur kommenden Verordnung genutzt werden.

Digitale Sprechstunde zu KI as a Service KIaaS

Derzeit findet der offizielle Trilog zwischen den EU-Gesetzgebungsorganen statt. EU-Parlament und EU-Ministerrat haben ihre Kompromissversionen zum KI-VO-Entwurf vorgelegt, die als Grundlage dessen dienen. Wann das Gesetz in Kraft treten wird, lässt sich noch nicht mit Sicherheit sagen. Es ist zwar denkbar, dass dieses schon 2023 geschehen wird, wahrscheinlicher ist jedoch, dass es noch in diesem Jahr eine politische Einigung geben wird, die Verordnung aber erst in der ersten Hälfte 2024 in Kraft treten wird. Im Anschluss wird es für Unternehmen eine Umsetzungsfrist von voraussichtlich zwei Jahren geben.

Informieren Sie sich hier für alle News und Updates rund um die geplante KI-Verordnung.

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