Neue Regelungen für Händler bei Online-Zahlungsdiensten
Händler müssen kundenfreundlicher in Sachen Online-Zahlungen werden, das sieht eine aktuelle Gesetzesreform über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten vor: Ab dem 13. Januar 2018 dürfen Händler daher grundsätzlich keine Gebühren mehr für elektronische Zahlungsdienste veranschlagen! Die neuen Vorschriften richten sich ganz besonders an den E-Commerce-Bereich, gelten jedoch auch für Offline-Shops.
Hintergrund
Die neuen Regelungen wurden im Rahmen der Umsetzung der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie Anfang Juni 2017 beschlossen. Ziel der Richtlinie ist eine Stärkung des bargeldlosen Zahlens innerhalb der EU.
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) sieht das Einfügen einer neuen Vorschrift in das BGB vor (§270a BGB – Vereinbarungen über Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel), wonach Händler für besonders gängige Zahlungsdienste wie VISA, Mastercard oder Lastschrift keine Extragebühren veranschlagen dürfen.
Ausnahme
Das Gebühren-Verbot für Online-Zahlungsdienste richtet sich dabei vollumfänglich an das B2C-Umfeld. Rechtssicherheit bei Zahlungsdienste-Anbietern wie PayPal oder Amazon Pay besteht hingegen noch nicht. Hier gilt es zunächst abzuwarten und die rechtlichen Entwicklungen zu beobachten.
Im Gegensatz zum B2C-Bereich gilt es im B2B-Umfeld einige Einschränkungen zu beachten: Hier dürfen Unternehmen weiterhin Gebühren bei elektronischen Zahlungsvorgängen verlangen.