Jetzt: Schürmann Rosenthal Dreyer & weitere Neuerungen inklusive

Aus Schürmann Wolschendorf Dreyer ist SCHÜRMANN ROSENTHAL DREYER Rechtsanwälte geworden! Neben der Namensänderung gibt es bei uns noch weitere Neuerungen in diesem Jahr.
Die Kanzlei expandiert und startet in das erste Quartal 2018 mit neuen Leistungen, neuen Mitarbeitern sowie neuen Mandanten. In Sachen Wachstumskurs gibt es noch zwei gute Nachrichten: zwei unserer Kollegen verstärken nunmehr als Partner unser Team.

Umwandlung des Kanzleinamens und der Rechtsform

SCHÜRMANN ROSENTHAL DREYER Rechtsanwälte sind ab sofort eine eingetragene Partnerschaft. Die korrekten Kontaktdaten lauten wie folgt:

SCHÜRMANN, ROSENTHAL, DREYER, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Am Hamburger Bahnhof 4
10557 Berlin

Das Team der Seniorpartner ändert sich nicht. Im Zuge der Gründung der Partmbb wurde der Ehename von Frau Rosenthal auch in den Kanzleinamen aufgenommen und dadurch Wolschendorf ersetzt.

Wachstumskurs: Wir setzen weiter auf Technologierecht!

Einen großen Stellenwert nehmen in 2018 die voranschreitende Digitalisierung und ihre neuen rechtlichen Herausforderungen ein, weshalb das Technologierecht sowie die Beratung digitaler Geschäftsmodelle auch weiterhin ein großer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit sein wird. So liegt ein besonders großer Fokus auf den Bereichen Blockchain und Künstliche Intelligenz – in diesen Bereichen dürfen sich insbesondere unsere Blogleser und Newsletter-Abonnenten auf spannenden Input freuen. Neue Leistungen bedeuten neue Mandate und diese wiederum ein „mehr“ an notwendigen Kapazitäten: Bereits seit unserem Umzug 2016 befinden wir uns im deutlichen Wachstumskurs und haben auch das 1. Quartal 2018 mit neuen Mitarbeitern begonnen.

SCHÜRMANN ROSENTHAL DREYER nehmen Jan O. Baier und Philipp Müller-Peltzer als Partner auf

Die Partner Simone Rosenthal, Kathrin Schürmann und Axel Dreyer schreiben Talententwicklung groß. Zu einer qualitativen und nachhaltigen Wachstumsstrategie gehören wirkliche Karriereperspektiven für die Mitarbeiter dazu, darüber sind sich die Partner einig. Durch das Partnerschaftsmodell binden wir unsere spezialisierten Rechtsanwälte zudem langfristig an uns, was unseren Mandanten Planungssicherheit für ihre Projekte gibt.

Philipp Müller-Peltzer ist vor allem in den Rechtsgebieten Datenschutzrecht, Wettbewerbs- und IT-Recht tätig. Entsprechend berät er Mandanten unter anderem bei der datenschutzkonformen Umsetzung von Scoringverfahren und Big-Data-Anwendungen im Finanzsektor. Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Bewertung und Ausarbeitung von Datenverarbeitungsvorgängen in den Bereichen Connected Car und Connected Drive. Gleichzeitig hat er sich auf juristische Fragestellungen im Zusammenhang mit Location-based Services, Mobile Applications sowie Omnichannel-Projekte spezialisiert. Er ist für mehrere Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter tätig und vertritt Mandanten in Datenschutzangelegenheiten gegenüber den staatlichen Aufsichtsbehörden.

Jan O. Baier berät Unternehmen zu rechtlichen und strategischen Fragen der Digitalisierung, insbesondere in den Bereichen Urheber- und Medienrecht sowie IT- und Datenschutzrecht. Langjährige Erfahrung durch verschiedene Tätigkeiten in der Medien- und Internetbranche sowie im Bereich Business Development machen ihn zu einem kompetenten Berater bei der juristischen Gestaltung und Verteidigung digitaler Produkte und innovativer Geschäftsmodelle. In der Studie von „kanzleimonitor.de 2016/2017/2018“ ist Jan O. Baier als besonders häufig empfohlener Anwalt im Bereich Medienrecht vertreten. Im Ranking „DEUTSCHLANDS BESTE ANWÄLTE 2017“ wird Jan O. Baier von Handelsblatt und dem US-Verlag Best Lawyers als empfohlener Anwalt im Bereich Medien- und Urheberrecht geführt.

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