Sieg für Microsoft, Sieg für den Datenschutz: US-Regierung darf nicht auf Kundendaten im Ausland zugreifen!

Am 14. Juni 2016 hat ein New Yorker Berufungsgericht eine wichtige Entscheidung für Microsoft und für den weltweiten Datenschutz gefällt: In dem Gerichtsverfahren zwischen Microsoft und dem US-Justizministerium wurde dem Tech-Giganten Recht gegeben: Danach kann Microsoft den Behörden einen direkten Zugriff auf Kundendaten, welche im Ausland gespeichert werden, verweigern. Gegenstand des Rechtsstreits ist ein Durchsuchungsbefehl der US-Regierung in einem irischen Rechenzentrum von Microsoft zu Zwecken der Drogenfahndung und der Strafverfolgung.

Hintergrund

Bereits im Dezember 2013 wehrte sich Microsoft gegen Forderungen der US-Regierung, auf E-Mails von Microsoft-Usern zur Strafverfolgung zuzugreifen, da sich diese Daten nicht in den USA, sondern im europäischen Ausland befanden. Microsoft argumentierte, dass ein Zugriff von US-Behörden auf Kundendaten in der EU nach europäischem Recht unzulässig ist und zunächst einer vorherigen Zustimmung des Landes bedarf, in welchem die Daten gespeichert sind. Nun bekam Microsoft recht.


Brad Smith
, Präsident und Chief Legal Officer von Microsoft begrüßt das Urteil des Berufungsgerichts. So sei die Entscheidung aus drei spezifischen Gründen so wichtig:

  1. Es gewährleistet den Menschen ihr Recht auf Datenschutz nach nationaler Rechtsordnung und nicht nach dem Recht ausländischer Regierungen wie der USA
  2. Es gewährleistet, dass der Rechtschutz der physischen Welt auch in der digitalen Welt anzuwenden ist
  3. Es ebnet den Weg für bessere Lösungen in der Vereinbarung von Datenschutz und Strafverfolgung

Das Urteil wurde auch von Konkurrenzunternehmen von Microsoft mit Spannung erwartet. Hätte das Gericht der US-Justiz recht gegeben, hätte das laut Branche gravierende Folgen für die US-Wirtschaft haben können.


Was bedeutet das Urteil für Unternehmen?

Das Urteil ist richtungsweisend für alle US-Unternehmen, die in den letzten Jahren aufgrund diverser Diskussionen zu Datenübermittlungen in die USA darauf gesetzt haben, für europäische Kunden europäische Lösungen anzubieten. Mit dem Urteil ist der größte Kritikpunkt an diesen Lösungen entfallen – nämlich, dass trotz europäischem Datencenter ein Zugriff US-amerikanischer Behörden nicht ausgeschlossen werden kann.

Im Ergebnis wird das Urteil dazu führen, dass aufgrund der Unsicherheiten im Hinblick auf Safe Harbor bzw. dem neuen EU Privacy Shield oder einer Datenübermittlung auf Grundlage von Standardvertragsklauseln – Lösungen amerikanischer Anbieter mit europäischen Serverstandorten deutlich mehr an Attraktivität gewinnen.

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