DSGVO, SaaS, Einwilligungen und Co.: Was sind die erfolgreichsten Blogartikel 2018?

Das Jahr 2019 ist bereits in vollem Gange, trotzdem möchten wir Ihnen noch einen kleinen redaktionellen Jahresrückblick auf das vergangene Jahr schenken, in welchem wir die beliebtesten Artikel aus unserem Blog präsentieren. Was waren die erfolgreichsten Themen in 2018? Was hat unsere Leser am meisten interessiert?

Platz 1: Die DSGVO in den EU-Mitgliedsländern: Wie ist der Stand?
Der beliebteste Artikel 2018 thematisiert die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den EU-Mitgliedsstaaten. Die DSGVO ist in den Mitgliedsländern als Verordnung unmittelbar anwendbar und hat Anwendungsvorrang vor mitgliedstaatlichem Recht. Prinzipiell ist damit die Datenschutzgrundverordnung die wichtigste Quelle für die Klärung datenschutzrechtlicher Fragen. Die DSGVO sieht allerdings eine Vielzahl von Öffnungsklauseln vor, die den Mitgliedstaaten Rechtsetzungsbefugnisse einräumen.


Platz 2: BGH entscheidet über Einwilligungen: Worauf kommt es an?
Insbesondere beim Versenden von Werbemails und Werbe-Anrufen erfolgt eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Hierfür ist in der Regel eine Einwilligung des Betroffenen erforderlich. Doch kann personalisierte Werbung und Datenschutz auch ohne eine Einwilligung in Einklang gebracht werden?


Platz 3: Software as a Service (SaaS) in der rechtlichen Umsetzung
Das Geschäftsmodell „Software as a Service“, kurz SaaS, hat in den vergangenen Jahren im Cloud Computing deutlich an Einfluss gewonnen. Im Zusammenhang mit SaaS sind noch zahlreiche rechtliche Aspekte ungeklärt. Im Zusammenhang mit SaaS-Verträgen stellen sich neben urheberrechtlichen Fragen insbesondere auch datenschutzrechtliche Fragen.


Platz 4: Bleibt das Kunsturhebergesetz neben der DSGVO anwendbar? Über die 
Auswirkungen für Unternehmen
Gern wird vergessen, dass es sich bei Abbildungen von natürlichen Personen um personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts handelt. Damit gilt auch der nun weithin bekannte Grundsatz des „Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt“. Das bedeutet, dass die Verarbeitung von Daten verboten ist, es sei denn, es liegt eine Einwilligung des Betroffenen vor oder einer der gesetzlich geregelten Erlaubnistatbestände (vgl. Art. 6 DSGVO) greift ein. Speziell für das Recht am eigenen Bild war vor Wirksamwerden der DSGVO der Umgang mit diesem Grundsatz im KUG geregelt. Mit Wirksamwerden der DSGVO stellt sich nun die Frage, ob diese speziellen Regelungen des KUG weiterhin anwendbar sind? 


Platz 5: Die Einwilligung nach der DSGVO: Die 10 größten Unwahrheiten
Auch nach dem Wirksamwerden der DSGVO herrscht allgemeine Verunsicherung über die Umsetzung der neuen Regelungen: das gilt auch und insbesondere für das sensible Thema Einwilligungen. So gab es z.B. eine Flut von Newsletter-Mailings vor und nach dem 25. Mai 2018, mit der Aufforderung erneut eine Einwilligung abzugeben oder sogar schlicht mit der Information, dass Newsletter aufgrund fehlender Einwilligung in Zukunft nicht mehr verschickt werden. Wahr ist, dass das Gesetz strenge Anforderungen an die Einwilligung stellt. In unserer Aufzählung erfahren Sie, was die größten Unwahrheiten über die Einwilligung sind, die im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung kursieren.

Selbstverständlich informieren wir Sie auch in 2019 über die aktuellsten Entwicklungen in unseren Rechtsgebieten mit einem besonderen Fokus auf das Technologierecht.

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