Urheberrechtsreform: Diskussion um Artikel 13

Update 26.03.2019: Das EU-Parlament hat sich mit 348 zu 274 Stimmen (36 Enthaltungen) für die umstrittene Urheberrechtsreform ausgesprochen. Änderungsanträge wurden nicht zugelassen.

Die Urheberrechtsreform hat in den vergangenen Monaten für viel Aufruhe gesorgt. Tausende Menschen gingen auch in Deutschland auf die Straße und protestierten gegen das umstrittene Werk.

Plattform-Betreiber sollen im Ernstfall selbst für Rechtsverletzungen durch ihre Nutzer haften. In diesem Zusammenhang sorgte besonders Artikel 13 (nach Neuordnung nunmehr Artikel 17) für Kritik, da dieser im Ergebnis bedeute, dass Plattform-Anbieter wie etwa YouTube sog. Uploadfilter einsetzen müssen, um Verletzungen des Urheberrechts zu unterbinden.

Kritiker warnten vor dem Einsatz solcher Filter, da die Kunst- und Meinungsfreiheit bedroht werde. Automatische Uploadfilter seien zum Beispiel nicht dazu in der Lage, Satire zu erkennen. Befürworter weisen darauf hin, dass Uploadfilter nicht im Text enthalten seien. Berichterstatter Axel Voss bat um Unterstützung und betonte vor der Abstimmung, dass es keine Zensur und somit auch keine Einschränkung der Meinungsfreiheit geben werde. Vielmehr sorge die Reform für mehr Rechtssicherheit und mehr Möglichkeiten für die Nutzer.

Es bleibt abzuwarten, wie sich das Netz nun entwickeln wird: Werden Uploadfilter tatsächlich die Kunst- und Meinungsfreiheit untergraben? Wie werden kleine und große Plattform-Betreiber reagieren? Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.


Update 21.02.2019:
 Am Mittwoch, den 20.02.2019, hat nun auch der Rat dem Entwurf zur geplanten Urheberrechtsreform mit knapper Mehrheit zugestimmt. Deutschland hat sich – trotz Verstimmungen in der großen Koalition – ebenfalls für den Entwurf ausgesprochen. Nun hängt alles vom europäischen Parlament ab: Spricht sich auch das Parlament für die Urheberrechtsreform aus, so wird diese und somit vor allem ihr derzeit heftig umstrittener Artikel 13 Realität.


Update 15.02.2019: 
Am Abend des 13.02.2019 haben sich Vertreter des EU-Parlaments, des Rates und der EU-Kommission auf einen Reformentwurf geeinigt, der weiterhin auch den umstrittenen Art. 13 beinhaltet. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Urheberrechtsreform in dieser Fassung auch verabschiedet wird. Vielmehr müssen zunächst noch das Plenum des EU-Parlaments und der Rat dem Entwurf endgültig zustimmen. Bis dahin sind Änderungsanträge möglich.

Hintergrund

Nachdem die Verhandlungen zur geplanten Urheberrechtsreform Ende Januar ins Stocken geraten waren, ist der rumänischen Ratspräsidentschaft eine Wiederaufnahme gelungen. Man unternehme einen “zweiten und letzten Versuch”, zu einer Einigung zu kommen. Die Basis dafür bildet offenbar ein Kompromiss zwischen Deutschland und Frankreich, der in einem von “Politico” veröffentlichten Formulierungsvorschlag beschrieben ist. Besonders im Fokus steht dabei der umstrittene Art. 13 des Reformentwurfs, der die unmittelbare Haftung von Plattformen für Urheberrechtsverletzungen durch ihre Nutzer vorsieht und ihnen daher Pflichten auferlegt, solche zu vornherein zu vermeiden. Ein neu eingefügter Absatz 4a minimiert die Ausnahmen, die die Unternehmen von den Pflichten aus Art. 13 befreien, allerdings erheblich. Im Detail wird eine Ausnahme nur gewährt, wenn die Dienste kürzer als drei Jahre öffentlich zugänglich sind und ihr Jahresumsatz weniger als zehn Millionen Euro beträgt. Haben die Plattformen monatlich mehr als fünf Millionen Nutzer, trifft sie die Pflicht, “größtmögliche Anstrengungen” zu betreiben, um Uploads zu verhindern, in denen Urheberrechte verletzt werden. Eine Umsetzung dürfte wohl nur mit einem Uplod-Filter zu erreichen sein. Hier gilt es insbesondere zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Ausnahmen kumulativ vorliegen müssen. Das bedeutet, dass z.B. auch kleine Unternehmen, die aber länger als drei Jahre online sind, Upload-Filter einrichten oder auf sonstigem Wege Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer verhindern müssen.

Damit die Urheberrechtsreform noch rechtzeitig vor der Europawahl im Mai zustande kommt, bedarf es zunächst am Freitag in einer Abstimmung im Rat einer qualifizierten Mehrheit unter den 28 EU-Mitgliedsstaaten. Eine letzte Verhandlungsrunde soll es dann am 11. oder 12. Februar geben, zu der es nach der Ablehnung des ersten Kompromissvorschlags bislang nicht gekommen ist. Sollten sich tatsächlich Deutschland und Frankreich gemeinsam hinter den Kompromiss stellen, ist eine Annahme nicht unwahrscheinlich. Andererseits rufen die noch zusätzlich verschärften Bestimmungen vermehrt Kritik hervor, etwa durch den Bundesverband Deutsche Startups, die in der kommenden Abstimmung ebenfalls mit berücksichtigt werden dürfte.

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