
Health & Law Netzwerk
Dialog, Diskussion, Wissenstransfer: Treffen Sie Branchenkolleg:innen und Rechtsexpert:innen im Health & Law Netzwerk und tauschen Sie sich zu den Themen Gesundheit & Recht aus!
Die Teilnahme am Health & Law ist für Sie komplett kostenlos.
Donnerstag, 27. April 2023 | 09:00 – 10:30 Uhr | Online
Gemeinschaftliches Event mit unserem Partnerunternehmen ISiCO Datenschutz GmbH.
Anmeldung:
Ihre Zusage nehmen wir gerne entgegen per:
E-Mail: event@srd-rechtsanwaelte.de
Telefon: +49 (0)30 213 002 80
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung und Teilnahme!
Jetzt anmelden!Wen treffen Sie?
Management und Entscheider:innen in Krankenhäusern, Pharma-Unternehmen und Sozialen Diensten, Datenschutzbeauftragte sowie alle, die sich mit Fragen und Lösungen von Health im Kontext von Datenschutzrecht intensiv auseinandersetzen möchten.
Sie erreichen uns auch telefonisch unter Tel. +49 (0)30 213 00 285 – 0 oder via E-Mail.

Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte für ThankU – Ihr Dankeschön für unser Know-How!
Wir teilen mit Ihnen unser Wissen, darum freuen wir uns über Ihr Dankeschön! Alle gespendeten ThankU’s helfen dabei, die Ozeane von Plastik zu befreien, Wildtiere in ihrer natürlichen Umgebung zu schützen oder neue Bäume zu pflanzen! Helfen Sie uns, die Welt ein Stückchen besser zu machen!
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Ihre Gastgeber


Vergangene Health & Law Netzwerktermine
Ziel von Anonymisierungs- und Pseudonymisierungstechniken ist es, den Personenbezug von Gesundheitsdaten zu entfernen, eine (einfache) Re-Identifizierung zu verhindern und Risiken ihrer Nutzung zu verringern. Datenschutzrechtlich stellt der – aus wissenschaftlicher Sicht – so interessante, große Informationswert der Gesundheitsdaten die größte Herausforderung dar. Kaum ein Datensatz erlaubt so weitreichende Rückschlüsse auf eine Person wie Daten über Behandlungen, Operationen, Medikationspläne, Diagnosen und/oder Laborwerte. Auf nationaler Ebene fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in den kommenden Jahren deshalb die Erforschung und Entwicklung von Verfahren zur Anonymisierung mit 70 Millionen Euro (Förderrichtlinie für die Gründung eines „Forschungsnetzwerks Anonymisierung für eine sichere Datennutzung“).
Wie müssen verantwortliche Akteure bei Anonymisierung und Pseudonymisierung vorgehen? Wie zuverlässig sind die Techniken und wo stoßen sie an ihre Grenzen?
Im Rahmen unseres Netzwerks stellen wir Ihnen u.a. zwei Kompetenzcluster der Forschungsinitiative des BMBF vor: „AnoMed“, welches von der Universität Lübeck geleitet wird und „ANONY-MED“, welches vom Fraunhofer-Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit (AISEC) geleitet wird. Wir begrüßen auch die Statice GmbH, die kürzlich von dem Unternehmen Anonos übernommen wurde und eine Softwarelösung anbietet, die Privacy-Enhancing-Technologien wie synthetische Daten und Statutory Pseudonymization kombiniert. Unsere Gäste berichten aus erster Hand welche Anonymisierungs- und Pseudonymisierungstechniken derzeit entwickelt werden und welche Use-Cases daraus für die Praxis abgeleitet werden können.
In unserem Netzwerk erfahren Sie, welche Anforderungen sich aus der DSGVO und nationalen Vorgaben für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken ergeben und wie der EU-Vorschlag zum European Health Data Space (EHDS) hier neue Möglichkeiten schafft!
Außerdem stellen wir Ihnen Honic vor. Honic entwickelt eine Plattform für medizinische Gesundheitsdaten, die Forschung und Entwicklung auf Basis von Versorgungsdaten ermöglicht: der Honic Medhive®, ein einzigartiger, sicherer Datenraum made in Germany.
Allerdings gibt es auch sowohl technische als auch rechtliche Herausforderungen, die es hierbei zu überwinden gilt. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die datenschutzrechtliche Compliance. Doch worin liegen diese Herausforderungen genau? Was konkret sind die (datenschutz-)rechtlichen Compliance-Anforderungen an die Entwicklung und den Einsatz von KI im Medizinbereich? Welche Arten von Daten werden für die Entwicklung von KI in der Medizin überhaupt benötigt? Wie lässt sich KI für den Gesundheitsbereich in datenschutzkonformer Weise entwickeln? Gerade angesichts der rasanten Entwicklung und den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz in der Medizin sind diese Fragen von entscheidender Bedeutung – und das sowohl für die Anwender als auch für Entwickler und Anbieter von KI-Lösungen im Gesundheitsbereich.
Hierzu wollen wir gemeinsam mit Ihnen auf unserer nächsten „Health & Law“-Veranstaltung am 13.10.2022 diskutieren.
Über neugewonnene Erkenntnisse durch unser Veranstaltungsprogramm und Ihre Praxiserfahrungen und Eindrücke wollen wir uns austauschen, diskutieren und den Abend gemeinsam ausklingen lassen.
Hierzu freuen wir uns auf die Keynote von Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft, zum Thema „Digitalisierung und Auftragsverarbeitung“. Dr. Philipp Siedenburg, Rechtsanwalt bei Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte, spricht in seinem Co-Referat zum Thema „Rechtliches Risiko und Möglichkeiten im Hinblick auf die Beauftragung von Dienstleistern“.
Im Rahmen eines Hintergrundberichts werden wir mit Dr. André Byrla, Beisitzer im Bundesvorstand der FDP, über den aktuellen Stand der gesetzgeberischen Entwicklungen sowie den politischen Diskurs rund um den Fortbestand der beschriebenen Regelungen des Landeskrankenhausgesetzes Berlin sprechen und diskutieren.
Aber worin genau bestehen diese Anforderungen? Was ist insofern in technisch-organisatorischer Hinsicht zu beachten? Welche Voraussetzungen müssen diese Software-Lösungen erfüllen, damit die Datenschutzrechte der betroffenen Patient:innen erfüllt werden können? Was muss im Hinblick auf die Gestaltung der Verträge über die Nutzung solcher Lösungen beachtet werden?
In der nächsten Veranstaltung unseres Health & Law Netzwerktreffens wollen wir Ihnen hierzu einen kurzen Überblick geben und diese Themen mit Ihnen zusammen besprechen.
Zur genauen Ausgestaltung der DSFA und der dazugehörigen Risikoanalyse gibt das Gesetz wenig Anhaltspunkte. In der Praxis wird man als Akteur in diesem Bereich allerdings häufig mit äußerst konkreten und strengen Anforderungen von Seiten der Datenschutzbehörden konfrontiert. Für Unternehmen aus dem Health-Bereich ist es daher von großem Vorteil, frühzeitig über diese Anforderungen Bescheid zu wissen. So lassen sich erhebliche Zeit- und Kostenaufwendungen und gegebenenfalls sogar Bußgelder vermeiden, die sich andernfalls im Nachhinein im Fall einer behördlichen Prüfung ergeben könnten.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen einen Einblick in die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und unsere spezifischen Erfahrungen aus der Beratungspraxis geben – und uns im Anschluss an den Vortrag mit Ihnen dazu austauschen.
Durch die sog. Joint Controllership als Regelung des Datenaustauschs hat die DSGVO Unternehmen einem neuen Bußgeldrisiko ausgesetzt. Denn die gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne von Art. 26 DSGVO kann auch vorliegen, ohne dass Unternehmen dies beabsichtigen. Sind dann keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen, liegt ein Verstoß gegen die Datenschutzgesetze vor.
Abgesehen von diesen Risiken bietet die neue Kooperationsform auch Chancen. Gerade Pflichten gegenüber den Betroffenen einer Datenverarbeitung können hier klar geregelt und Zuständigkeiten abgegrenzt werden. Dadurch können Prozesse verschlankt und Aufwand verringert werden.
Anmeldung Health & Law Netzwerk 14.03.2023
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