KI-Verordnung
Unternehmen, die KI-Anwendungen bereits einsetzen, entwickeln oder sich das enorme Potenzial von KI zunutze machen möchten, sollten sich unbedingt mit der KI-Verordnung (KI-VO) auseinandersetzen.
Am 8. Dezember 2023 erzielten die EU-Organe nach intensiven Verhandlungen im Trilog eine politische Einigung zu den Kernaspekten der KI-VO, die den wesentlichen Regulierungsrahmen für KI in der EU bilden wird. Die politische Einigung im Trilog bildet die Grundlage für die endgültige Ausarbeitung der KI-VO, die nach der Bestätigung durch den Europäischen Rat und das EU Parlament voraussichtlich noch in diesem Frühjahr in Kraft treten wird. Unternehmen sollten dies zum Anlass nehmen, sich jetzt intensiv mit der KI-VO zu befassen und rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.
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- An welchen Stellen in Unternehmen bereits KI-Anwendungen im Einsatz sein können und für welche Teams und Abteilungen das Thema üblicherweise bereits relevant ist
- Eine Einführung in den aktuellen Entwurf der KI-VO mit Fokus auf dem Anwendungsbereich der geplanten Verordnung
- Einen Einblick in den Regulierungsansatz, die Struktur und den derzeitigen Stand des Gesetzgebungsverfahrens der KI-VO.
- Herausforderungen für Unternehmen im Hinblick auf die KI-VO und Lösungsansätze, um diese zu meistern
- Bewährte Strategien im Umgang mit anderen Compliance-Vorgaben, wie beispielsweise der DSGVO
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Whitepaper herunterladenMehr zum Thema KI-Verordnung:
- Aktuelles zur KI-VO: Logbuch zur geplanten Verordnung
- SRD-Fokus Künstliche Intelligenz
- Künstliche Intelligenz im Unternehmen
Ihre Ansprechpartner:innen
Kathrin Schürmann
Rechtsanwältin und Partnerin
Simone Rosenthal
Rechtsanwältin und Partnerin
Philipp Müller-Peltzer
Rechtsanwalt und Partner
Ilan Leonard Selz
Rechtsanwalt, LL.M. (Minnesota), Associated Partner
Herausgeber
SCHÜRMANN ROSENTHAL DREYER Rechtsanwälte