
Health & Law Netzwerk
Das interdisziplinäre Health & Law Netzwerk setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern führender Unternehmen, Verbände, Behörden und anderer wichtiger Institutionen des Gesundheitswesens zusammen. Das Netzwerk trifft sich regelmäßig, um eine umfassende Diskussion aktueller rechtlicher Themen und Fragestellungen im Gesundheitswesen zu ermöglichen. Die Treffen dienen dem Wissens- und Erfahrungsaustausch, um eine fundierte Einschätzung der Auswirkungen neuer Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Umsetzungspraxis auf das Gesundheitswesen zu ermöglichen.
Austausch von Expertinnen und Experten: Lösungen für komplexe rechtliche Herausforderungen im Gesundheitswesen
Das Health & Law Netzwerk bietet eine einzigartige Plattform für den Austausch von Fachwissen und die Entwicklung gemeinsamer Lösungen für komplexe rechtliche Herausforderungen im Gesundheitswesen. Die Teilnehmenden bringen unterschiedliche Erfahrungen und Fachkenntnisse aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens ein. Zu ihnen gehören Klinikkonzerne, Pharma- und Biotech-Unternehmen, Betreibende von Pflege- und Reha-Einrichtungen, Anbietende von IT-Lösungen im Gesundheitsbereich, Herstellerinnen und Hersteller von Medizinprodukten, Life Science Startups, DiGA-Herstellerinnen und -Hersteller, Vertreter und Vertreterinnen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Berufsverbände, Behörden, private und öffentliche Forschungsinstitute, Angehörige der universitären Lehre und akademische Einrichtungen.
Praxisbeispiele und Erfahrungsaustausch: Die Brücke zwischen juristischer Expertise und praktischen Herausforderungen
Alle Teilnehmenden haben die Möglichkeit, aktuelle Themen aus ihrer beruflichen Praxis einzubringen und von den Perspektiven und Erkenntnissen anderer Expertinnen und Experten zu profitieren. Damit leistet das Health & Law Netzwerk einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens, indem es eine Brücke zwischen juristischer Expertise und den praktischen Herausforderungen des Gesundheitssektors schlägt.
Jetzt anmelden!Das erwartet Sie in unserem Health & Law Netzwerk
- Namhafte Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Verbänden, Behörden und Institutionen des Gesundheitswesens
- Langjährige Tätigkeit und etabliertes Netzwerk
- Regelmäßige Treffen zum Austausch über aktuelle Rechtsthemen im Gesundheitswesen
- Spannende Diskussionen zu Gesetzgebung, Rechtsprechung und Umsetzungspraxis
- Breites Spektrum an Fachwissen und Expertise
- Förderung des interdisziplinären Dialogs im Gesundheitswesen
- Austausch von Best Practices und gegenseitiges Lernen
- Vernetzung und Pflege von Geschäftsbeziehungen
- Bündelung von Ressourcen und Know-how zur Stärkung des Gesundheitswesens
- Unterstützung bei der Vorbereitung auf regulatorische Herausforderungen im Gesundheitswesen
Verpassen Sie nicht das nächste Treffen des Health & Law Netzwerks am 09. November 2023 zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit in der Telematikinfrastruktur!

Werden Sie Teil des Health & Law Netzwerks – Gestalten Sie die Zukunft des Gesundheitswesens mit!
Ihre Ansprechpartner:innen
Vergangene Termine des Health & Law Netzwerks
Das etablierte Health & Law Netzwerk besteht aus profilierten Vertretern wichtiger Unternehmen, Verbänden, Behörden und weiteren Institutionen aus dem Gesundheitsbereich, die sich regelmäßig treffen, um sich zu aktuellen rechtlichen Themen und Fragen aus dem Gesundheitssektor auszutauschen. Hierbei werden üblicherweise neue Entwicklungen aus der Gesetzgebung und Rechtsprechung, aber auch aus der Umsetzungspraxis besprochen.
Am 12.06.2023 wird das Health & Law Netzwerk mit dem Health-IT Talk zusammenkommen. Der Health-IT Talk besteht aus 4 Organisationen – BVMI, KH-IT, SIBB, TMF. Wir freuen uns auf das Zusammentreffen unserer Netzwerke und sind gespannt auf einen lebendigen und ergiebigen Austausch.
Künstliche Intelligenz beschäftigt uns nicht erst, seit ChatGPT es in nahezu alle Medien geschafft hat. Vor allem im Gesundheitswesen und in der Medizin spielt KI eine besondere Rolle. Von KI-gestützten Assistenzsystemen im OP bis hin zur personalisierten Therapie kann KI auch bei der OP-Planung, der medikamentösen Versorgung sowie der medizinischen Bildgebung und Diagnostik eingesetzt werden. Menschen mit eingeschränkter Mobilität könnten in Zukunft von intelligenten Assistenzsystemen – zum Beispiel bei der Bewegungstherapie – unterstützt werden. Ebenso lässt sich die Arzneimittelentwicklung durch KI beschleunigen. Die Liste der Chancen ist endlos – KI hat das Potenzial, das Gesundheitswesen nachhaltig zu revolutionieren.
Allerdings wirft der Einsatz von KI auch viele – oftmals ungeklärte – rechtliche Fragen auf. Neben datenschutzrechtlichen – schließlich verarbeiten KI- Systeme hier üblicherweise eine große Masse an sensiblen Gesundheitsdaten – stellen sich vor allem regulatorische Fragen. Außerdem werden die neue KI-Verordnung auf EU-Ebene und Haftungsfragen in Zukunft eine wichtige Rolle spielen.
Wir freuen uns, diese und weitere Fragen zusammen mit Ihnen zu diskutieren. Dazu begrüßen wir den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, der sich in seinem Beitrag dem Thema „Verwundbare KI – kann Datenschutz heilen?“ widmen wird. Im weiteren Verlauf liefert Ihnen Philipp Müller-Peltzer, Partner bei der Kanzlei Schürmann Rosenthal Dreyer, eine spannende Diskussionsgrundlage unter dem Titel „KI-Systeme im Gesundheitswesen – High risk, no fun?“. Außerdem haben wir Nicole Büttner zu Gast. Als Founder & CEO von Merantix Momentum bringt sie wertvolle Erfahrungen aus der Industrie mit und wird diese im Rahmen Ihres Vortrag „Schrebergärtner vs. Landschaftsarchitekten – Künstliche Intelligenz und Data Sharing“ gerne mit uns teilen.
Wir freuen uns auf einen Impulsvortrag von Bernhard Harle und Dr. Maximilian Wagner, Rechtsanwälte der Technologiekanzlei Schürmann Rosenthal Dreyer. Außerdem freuen wir uns auf Monika Rimmele und Gregor Jelen (DiGA Factory GmbH), welche eine informative Keynote zum Thema: „Drei Jahre DiGA – Status Quo, Erfahrungen & Ausblick“ halten werden.
Ziel von Anonymisierungs- und Pseudonymisierungstechniken ist es, den Personenbezug von Gesundheitsdaten zu entfernen, eine (einfache) Re-Identifizierung zu verhindern und Risiken ihrer Nutzung zu verringern. Datenschutzrechtlich stellt der – aus wissenschaftlicher Sicht – so interessante, große Informationswert der Gesundheitsdaten die größte Herausforderung dar. Kaum ein Datensatz erlaubt so weitreichende Rückschlüsse auf eine Person wie Daten über Behandlungen, Operationen, Medikationspläne, Diagnosen und/oder Laborwerte. Auf nationaler Ebene fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in den kommenden Jahren deshalb die Erforschung und Entwicklung von Verfahren zur Anonymisierung mit 70 Millionen Euro (Förderrichtlinie für die Gründung eines „Forschungsnetzwerks Anonymisierung für eine sichere Datennutzung“).
Wie müssen verantwortliche Akteure bei Anonymisierung und Pseudonymisierung vorgehen? Wie zuverlässig sind die Techniken und wo stoßen sie an ihre Grenzen?
Im Rahmen unseres Netzwerks stellen wir Ihnen u.a. zwei Kompetenzcluster der Forschungsinitiative des BMBF vor: „AnoMed“, welches von der Universität Lübeck geleitet wird und „ANONY-MED“, welches vom Fraunhofer-Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit (AISEC) geleitet wird. Wir begrüßen auch die Statice GmbH, die kürzlich von dem Unternehmen Anonos übernommen wurde und eine Softwarelösung anbietet, die Privacy-Enhancing-Technologien wie synthetische Daten und Statutory Pseudonymization kombiniert. Unsere Gäste berichten aus erster Hand welche Anonymisierungs- und Pseudonymisierungstechniken derzeit entwickelt werden und welche Use-Cases daraus für die Praxis abgeleitet werden können.
In unserem Netzwerk erfahren Sie, welche Anforderungen sich aus der DSGVO und nationalen Vorgaben für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten zu Forschungszwecken ergeben und wie der EU-Vorschlag zum European Health Data Space (EHDS) hier neue Möglichkeiten schafft!
Außerdem stellen wir Ihnen Honic vor. Honic entwickelt eine Plattform für medizinische Gesundheitsdaten, die Forschung und Entwicklung auf Basis von Versorgungsdaten ermöglicht: der Honic Medhive®, ein einzigartiger, sicherer Datenraum made in Germany.
Allerdings gibt es auch sowohl technische als auch rechtliche Herausforderungen, die es hierbei zu überwinden gilt. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die datenschutzrechtliche Compliance. Doch worin liegen diese Herausforderungen genau? Was konkret sind die (datenschutz-)rechtlichen Compliance-Anforderungen an die Entwicklung und den Einsatz von KI im Medizinbereich? Welche Arten von Daten werden für die Entwicklung von KI in der Medizin überhaupt benötigt? Wie lässt sich KI für den Gesundheitsbereich in datenschutzkonformer Weise entwickeln? Gerade angesichts der rasanten Entwicklung und den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz in der Medizin sind diese Fragen von entscheidender Bedeutung – und das sowohl für die Anwender als auch für Entwickler und Anbieter von KI-Lösungen im Gesundheitsbereich.
Hierzu wollen wir gemeinsam mit Ihnen auf unserer nächsten „Health & Law“-Veranstaltung am 13.10.2022 diskutieren.
Über neugewonnene Erkenntnisse durch unser Veranstaltungsprogramm und Ihre Praxiserfahrungen und Eindrücke wollen wir uns austauschen, diskutieren und den Abend gemeinsam ausklingen lassen.
Hierzu freuen wir uns auf die Keynote von Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft, zum Thema „Digitalisierung und Auftragsverarbeitung“. Dr. Philipp Siedenburg, Rechtsanwalt bei Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte, spricht in seinem Co-Referat zum Thema „Rechtliches Risiko und Möglichkeiten im Hinblick auf die Beauftragung von Dienstleistern“.
Im Rahmen eines Hintergrundberichts werden wir mit Dr. André Byrla, Beisitzer im Bundesvorstand der FDP, über den aktuellen Stand der gesetzgeberischen Entwicklungen sowie den politischen Diskurs rund um den Fortbestand der beschriebenen Regelungen des Landeskrankenhausgesetzes Berlin sprechen und diskutieren.
Aber worin genau bestehen diese Anforderungen? Was ist insofern in technisch-organisatorischer Hinsicht zu beachten? Welche Voraussetzungen müssen diese Software-Lösungen erfüllen, damit die Datenschutzrechte der betroffenen Patient:innen erfüllt werden können? Was muss im Hinblick auf die Gestaltung der Verträge über die Nutzung solcher Lösungen beachtet werden?
In der nächsten Veranstaltung unseres Health & Law Netzwerktreffens wollen wir Ihnen hierzu einen kurzen Überblick geben und diese Themen mit Ihnen zusammen besprechen.
Zur genauen Ausgestaltung der DSFA und der dazugehörigen Risikoanalyse gibt das Gesetz wenig Anhaltspunkte. In der Praxis wird man als Akteur in diesem Bereich allerdings häufig mit äußerst konkreten und strengen Anforderungen von Seiten der Datenschutzbehörden konfrontiert. Für Unternehmen aus dem Health-Bereich ist es daher von großem Vorteil, frühzeitig über diese Anforderungen Bescheid zu wissen. So lassen sich erhebliche Zeit- und Kostenaufwendungen und gegebenenfalls sogar Bußgelder vermeiden, die sich andernfalls im Nachhinein im Fall einer behördlichen Prüfung ergeben könnten.
Vor diesem Hintergrund möchten wir Ihnen einen Einblick in die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben und unsere spezifischen Erfahrungen aus der Beratungspraxis geben – und uns im Anschluss an den Vortrag mit Ihnen dazu austauschen.
Durch die sog. Joint Controllership als Regelung des Datenaustauschs hat die DSGVO Unternehmen einem neuen Bußgeldrisiko ausgesetzt. Denn die gemeinsame Verantwortlichkeit im Sinne von Art. 26 DSGVO kann auch vorliegen, ohne dass Unternehmen dies beabsichtigen. Sind dann keine entsprechenden Vereinbarungen getroffen, liegt ein Verstoß gegen die Datenschutzgesetze vor.
Abgesehen von diesen Risiken bietet die neue Kooperationsform auch Chancen. Gerade Pflichten gegenüber den Betroffenen einer Datenverarbeitung können hier klar geregelt und Zuständigkeiten abgegrenzt werden. Dadurch können Prozesse verschlankt und Aufwand verringert werden.