Anwälte für IT-Vertragsrecht: Software-Projekte rechtssicher durchführen
- Ganzheitliche Beratung zu Software-Projekten sowie Prüfung und Gestaltung von IT-Verträgen
- Software-Lizenzverträge, Softwareerstellungsverträge, Scrum-Verträge und alle weiteren Dokumente
- Unterstützung bei Verhandlungen und Streitigkeiten mit Dienstleistern – z.B. bei Mängeln, Verzögerungen und Lizenz- oder Urheberrechtsverletzungen.
Schildern Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihre Situation und wir erörtern gemeinsam Ihren Beratungsbedarf.
Ausgezeichnet von:
Wir beraten Sie in folgenden Fällen
Es gibt unzählige Arten von IT-Verträgen und Situationen, in denen eine rechtliche Beratung notwendig sein kann. Deshalb ist die folgende Aufzählung nicht abschließend zu verstehen.
- Software-Lizenzvertrag: Festlegung von Nutzungsbedingungen, klare Definition von Lizenzrechten, Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Lizenzverletzungen und Schutz der eigenen Software durch Lizenzen.
- Softwareerstellungsvertrag: Prüfung & Gestaltung von Verträgen für Softwareentwicklung, Festlegung von Leistungsumfang und Fristen, Erstellung eines Anforderungskatalogs und Regelung von Konsequenzen für Mängel und Verzögerungen.
- Urheberrecht bei Softwareentwicklung: Vertragliche Regelungen zu IP und Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen bei Verstößen.
- Softwareüberlassungsvertrag: Regelungen zu Rechten & Pflichten beider Parteien – insbesondere zu Support, Updates und Haftung bei Mängeln.
- Agile Softwareentwicklung (z.B. Scrum): Flexible und gleichzeitig rechtssichere Vertragsgestaltung mit klaren Regelungen bzgl. Leistungen, Methoden, Rollen, Vergütung und Haftung.
- Produkthaftung für Software: Vertragliche Festlegung von Regelungen zur Haften und Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Produkthaftung.
- Gewährleistung bei Software-Projekten: Klare Definition der Gewährleistungspflichten und Durchsetzung bzw. Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.
- ERP-Software: Vertragsgestaltung und Begleitung der Implementierung von ERP-Systemen.
- SaaS-Vertrag: Vertragsgestaltung für Software-as-a-Service-Produkte inkl. Leistunsgsbeschreibung, Service-Level-Agreement, Haftung und Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
- Vertragsgestaltung IoT: Erstellung rechtssicherer Verträge und Beratung für IoT-Produkte (vernetzte Geräte).
- Streitigkeiten über Software-Projekte: Unterstützung bei Streitigkeiten mit Dienstleistern über Verzögerungen, Mängeln, vorzeitiger Beendigung und anderer Probleme bei Software-Projekten.
Unsere Leistungen im IT-Vertragsrecht
- Vollumfängliche Rechtsberatung zu Software-Projekten und IT-Verträgen
- Strategische Vertragsgestaltung für komplexe Software-Projekte
- Analyse und Optimierung bestehender Verträge
- Vertragsverhandlungen mit Dienstleistern
- Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus IT-Verträgen, Lizenzen oder Urheberrechtsverletzungen
- Risikobewertung und Prävention
- Unterstützung bei Vertragsänderungen oder -beendigungen
Warum Schürmann Rosenthal Dreyer Ihr Partner im IT-Vertragsrecht ist
Schürmann Rosenthal Dreyer hat in den vergangenen 16 Jahren unzählige Mandant:innen zu Software-Projekten betreut und zu IT-Verträgen beraten. Unsere Kanzlei verfügt nicht nur über erfahrene Rechtsanwält:innen, sondern auch über Technologie-Expert:innen, die gemeinsam daran arbeiten, Ihre digitalen Projekte rechtssicher und zukunftsorientiert zu gestalten.
Unsere Kompetenz wurde mehrfach anerkannt: Wir wurden mit dem renommierten JUVE Award als Kanzlei des Jahres im Bereich Datenschutz und IT ausgezeichnet und zählen laut The Legal 500 zu den Top-Kanzleien 2024.
Vertrauen Sie auf Schürmann Rosenthal Dreyer – den Partner, der Sie mit einer einzigartigen Kombination aus juristischer Exzellenz und technischem Verständnis erfolgreich vertreten wird.
Unverbindliches Erstgespräch zu Ihren Softwareprojekten & IT-Verträgen
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