Anwalt für IT-Verträge

IT-Vertragsrecht

IT-Verträge, die Software-Projekte tragen.

Wir gestalten, prüfen und verhandeln IT-Verträge – klar im Umfang, fair im Risiko, belastbar in der Umsetzung.

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Herausforderungen

Typische Stolperfallen
im IT-Vertragsrecht

  1. Leistungsumfang & Change-Requests
    Anforderungen und Änderungen so regeln, dass Zeit, Budget und Qualität planbar bleiben.
  2. Produkthaftung für Software
    Verantwortlichkeiten, Grenzen und Freistellungen eindeutig festlegen.
  3. Gewährleistung & SLA
    Risiken, Reaktionszeiten und Remedies transparent verteilen.
  4. Rechte an Ergebnissen & Lizenzen
    IP-Übergang, Nutzungsrechte und Lizenzmodelle sauber bestimmen.
  5. Agile Modelle & Vergütung
    Rollen, Artefakte und Vergütung (z. B. Scrum/Sprints) rechtssicher abbilden.

Relevanz

Wem wir helfen und warum

Für CTOs bis Inhouse-Juristen sowie Software-Anbieter vom SaaS-Start-up bis zum Mittelstand: Wir übersetzen Anforderungen in belastbare IT-Verträge – nachvollziehbar formuliert, verhandlungsstark und praxistauglich.

CTO

Wir gestalten Scrum-Verträge mit klaren Artefakten, Change-Prozess und Vergütung.

CTO

Unser Projekt ist agil, der Scope bewegt sich – die Verträge sind aber starr.

Inhouse-JuristInnen

Wir verstehen Ihre Software und erstellen passende Musterpakete.

Inhouse-JuristInnen

Unsere Vertragsmuster sind veraltet und bilden das Produkt nicht mehr ab.

SaaS-Unternehmen

Wir springen ein. Und setzen Verträge, SLAs und Lizenzmodelle auf.

SaaS-Unternehmen

Wir haben die Software und Kunden. Jetzt brauchen wir die Verträge.

Mittelständisches Unternehmen

Wir helfen Ihnen, Bausteine und Muster zu entwickeln, die leicht anpassbar sind.

Mittelständisches Unternehmen

Wir wollen unser Software-Produkt jetzt skalieren – die Verträge sind aber zu individuell.

So beraten wir Sie

Klarheit statt Risiko: IT-Verträge die passen

Unser Beratungsangebot im IT-Vertragsrecht:

  1. SaaS-Vertrag – Leistungsbeschreibung, Service-Level-Agreement, Haftung, Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
  2. Software-Lizenzvertrag – Nutzungsbedingungen, Lizenzrechte, Durchsetzung/Abwehr bei Lizenzverletzungen
  3. Softwareerstellungsvertrag – Scope, Meilensteine/Fristen, Anforderungskatalog, Konsequenzen bei Mängeln/Verzug
  4. Agile Softwareentwicklung (z. B. Scrum) – Leistungen, Methoden, Rollen, Vergütung, Haftung
  5. Urheberrecht bei Softwareentwicklung – IP-Regelungen, Durchsetzung/Abwehr bei Verstößen
  6. Softwareüberlassungsvertrag – Rechte & Pflichten, Support, Updates, Haftung bei Mängeln
  7. Produkthaftung für Software – vertragliche Leitplanken und Claims-Management
  8. AGB für Software & Services – Erstellung/Optimierung für rechtssichere Abschlüsse
  9. ERP-Software – Vertragsgestaltung und Begleitung der Implementierung
  10. Vertragsgestaltung IoT & Streitigkeiten über Software-Projekte – Verträge für vernetzte Geräte sowie Unterstützung bei Verzögerung, Mängeln und vorzeitiger Beendigung

Ihr Ergebnis

Klare Maßnahmen, sichere 
Verträge, handfeste Lösungen

Ihre Verträge spiegeln das Projekt

Wir übersetzen Anforderungen in klare Leistungsbeschreibungen, Fristen und Abnahmen.

Sie verhandeln auf Augenhöhe

Wir liefern Argumentationslinien und Alternativklauseln und begleiten bis zum Abschluss.

Risiken und Pflichten sind sauber verteilt

Wir regeln Haftung, Gewährleistung, SLAs und Remedies eindeutig.

IP und Lizenzen sind geklärt

Wir fixieren Rechteübergang, Nutzungsumfang und Lizenzmodelle.

Änderungen bleiben beherrschbar

Wir etablieren einen funktionierenden Change-Prozess mit Wirkung auf Zeit und Budget.

Konflikte werden zügig gelöst

Wir strukturieren Nachweise, verhandeln Vergleiche oder setzen Ansprüche durch.

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In 30 Minuten zu rechtssicheren IT-Verträgen.

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Sie erklären uns, was Sie brauchen – wir sagen Ihnen klar, was möglich ist.

Bernhard Harle
Rechtsanwalt, Senior Associate | Berlin

Intro

Bei uns gilt: sicher, radikal, digital

SRD ist die Boutique-Kanzlei für digitale Projekte – vom Kick-off bis zum Go-Live. Wir vereinbaren technische Innovationen mit Compliance. Und schaffen dafür radikal klare rechtliche Spielräume.

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Rechtsanwalt, Associated Partner, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Berlin

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