Anwälte für IT-Vertragsrecht: Software-Projekte rechtssicher durchführen

  • Ganzheitliche Beratung zu Software-Projekten sowie Prüfung und Gestaltung von IT-Verträgen
  • Software-Lizenzverträge, Softwareerstellungsverträge, Scrum-Verträge und alle weiteren Dokumente
  • Unterstützung bei Verhandlungen und Streitigkeiten mit Dienstleistern – z.B. bei Mängeln, Verzögerungen und Lizenz- oder Urheberrechtsverletzungen.

Schildern Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihre Situation und wir erörtern gemeinsam Ihren Beratungsbedarf.

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Wir beraten Sie in folgenden Fällen

Es gibt unzählige Arten von IT-Verträgen und Situationen, in denen eine rechtliche Beratung notwendig sein kann. Deshalb ist die folgende Aufzählung nicht abschließend zu verstehen.

  • Software-Lizenzvertrag: Festlegung von Nutzungsbedingungen, klare Definition von Lizenzrechten, Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Lizenzverletzungen und Schutz der eigenen Software durch Lizenzen.
  • Softwareerstellungsvertrag: Prüfung & Gestaltung von Verträgen für Softwareentwicklung, Festlegung von Leistungsumfang und Fristen, Erstellung eines Anforderungskatalogs und Regelung von Konsequenzen für Mängel und Verzögerungen.
  • Urheberrecht bei Softwareentwicklung: Vertragliche Regelungen zu IP und Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen bei Verstößen.
  • Softwareüberlassungsvertrag: Regelungen zu Rechten & Pflichten beider Parteien – insbesondere zu Support, Updates und Haftung bei Mängeln.
  • Agile Softwareentwicklung (z.B. Scrum): Flexible und gleichzeitig rechtssichere Vertragsgestaltung mit klaren Regelungen bzgl. Leistungen, Methoden, Rollen, Vergütung und Haftung.
  • Produkthaftung für Software: Vertragliche Festlegung von Regelungen zur Haften und Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen aus Produkthaftung.
  • Gewährleistung bei Software-Projekten: Klare Definition der Gewährleistungspflichten und Durchsetzung bzw. Abwehr von Gewährleistungsansprüchen.
  • ERP-Software: Vertragsgestaltung und Begleitung der Implementierung von ERP-Systemen.
  • SaaS-Vertrag: Vertragsgestaltung für Software-as-a-Service-Produkte inkl. Leistunsgsbeschreibung, Service-Level-Agreement, Haftung und Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
  • Vertragsgestaltung IoT: Erstellung rechtssicherer Verträge und Beratung für IoT-Produkte (vernetzte Geräte).
  • Streitigkeiten über Software-Projekte: Unterstützung bei Streitigkeiten mit Dienstleistern über Verzögerungen, Mängeln, vorzeitiger Beendigung und anderer Probleme bei Software-Projekten.

Unsere Leistungen im IT-Vertragsrecht

  • Vollumfängliche Rechtsberatung zu Software-Projekten und IT-Verträgen
  • Strategische Vertragsgestaltung für komplexe Software-Projekte
  • Analyse und Optimierung bestehender Verträge
  • Vertragsverhandlungen mit Dienstleistern
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus IT-Verträgen, Lizenzen oder Urheberrechtsverletzungen
  • Risikobewertung und Prävention
  • Unterstützung bei Vertragsänderungen oder -beendigungen

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Warum Schürmann Rosenthal Dreyer Ihr Partner im IT-Vertragsrecht ist

Schürmann Rosenthal Dreyer hat in den vergangenen 16 Jahren unzählige Mandant:innen zu Software-Projekten betreut und zu IT-Verträgen beraten. Unsere Kanzlei verfügt nicht nur über erfahrene Rechtsanwält:innen, sondern auch über Technologie-Expert:innen, die gemeinsam daran arbeiten, Ihre digitalen Projekte rechtssicher und zukunftsorientiert zu gestalten.

Unsere Kompetenz wurde mehrfach anerkannt: Wir wurden mit dem renommierten JUVE Award als Kanzlei des Jahres im Bereich Datenschutz und IT ausgezeichnet und zählen laut The Legal 500 zu den Top-Kanzleien 2024.

Vertrauen Sie auf Schürmann Rosenthal Dreyer – den Partner, der Sie mit einer einzigartigen Kombination aus juristischer Exzellenz und technischem Verständnis erfolgreich vertreten wird.

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Führen Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren spezialisierten Rechtsanwält:innen, um gemeinsam Ihre Situation und Ihren Beratungsbedarf zu erörtern!

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