NIS2-Betroffenheit
Rechtsgutachten zur NIS2-Anwendbarkeit
Juristisch belastbares Gutachten mit klarer Entscheidung.
Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Richtlinie fällt – inkl. Analyse aller relevanten Kriterien (u.a. Sektorzuordnung, Schwellenwerte, Lieferkette).
Rechtliche Klarheit
NIS2-Betroffenheit ist geklärt und dokumentiert.
Nachweisbarkeit
Nachweis für die Behörden im Falle einer Prüfung.
Management Buy-in
Interne EntscheiderInnen überzeugen, Budgets freizugeben.
Lieferketten
Auch Prüfung der mittelbaren Betroffenheit als Zulieferer.
Klarheit und Sicherheit durch NIS2-Anwendbarkeitsgutachten.
Betroffenheitsprüfung zum Festpreispreis
Wir analysieren alle relevanten Kriterien für Sie:
- Schwellenwerte bzgl. Umsatz und Beschäftigte
- Sektorzuordnung bzgl. "wichtige" und "sehr wichtige" Einrichtungen
- Lieferkettenzugehörigkeit
- Ausnahmen nach De-minimis-Regel
- Vernachlässigbare Geschäftstätigkeiten
Die komplette Analyse inkl. Vorbesprechung, Prüfung, Gutachten und Nachbesprechung bieten wir für einen Festpreis in Höhe von 3.900 Euro (zzgl. USt) an.
Auszeichnungen
Wofür brauchen Sie ein NIS2-Anwendbarkeitsgutachten?
Ein externes Gutachten über die Anwendbarkeit der NIS2-Richtlinie kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein.
Es schafft Sicherheit über die eigene Betroffenheit, damit Sie wissen, welche Maßnahmen wirklich erforderlich sind – und welche nicht. Gerade in komplexeren Fällen, etwa bei Konzernstrukturen, Tochtergesellschaften oder Vereinen kann es ohne genaue juristische Analyse schwierig sein, die Betroffenheit zu bestimmen.
Gleichzeitig dient das Gutachten als nachweisbare Grundlage gegenüber Behörden, falls Sie sich darauf berufen, nicht in den Anwendungsbereich zu fallen. Eine saubere, gut dokumentierte Prüfung spart im Fall einer Kontrolle Zeit, Nerven und unnötige Diskussionen.
Und nicht zuletzt schafft ein unabhängiges, juristisch belastbares Gutachten die Argumentationsbasis, um interne Entscheiderinnen und Entscheider von der notwendigen Priorisierung und Finanzierung von NIS2-Maßnahmen zu überzeugen. Wer Investitionen rechtfertigen muss, braucht Fakten – keine Vermutungen.
Wir durften bereits viele Unternehmen bei der Einordnung und Umsetzung der NIS2-Richtlinie begleiten. Deshalb wissen wir, worauf es wirklich ankommt – und wo man pragmatisch bleiben darf.
Ich freue mich auf unser persönliches Gespräch!
Ihr Dr. Jan Scharfenberg
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