Anwalt für Datenschutzrecht
Datenschutz
Datenschutzberatung, die Projekte starten lässt.
Wir schaffen Datenschutzlösungen, die Risiken abfedern und digitale Freiräume öffnen – damit Projekte von KI bis Marketing nicht gebremst werden.
Herausforderungen
Typische Stolperfallen beim Datenschutz
- Datenschutz mit Data Act & AI Act verzahnen
Rollen, Rechtsgrundlagen und Nachweise konsistent gestalten – ohne Widersprüche und doppelte Arbeit. - Branchenspezifische Vorgaben erfüllen
Finanz, Gesundheit, KRITIS & öffentlicher Sektor: besondere Anforderungen sauber ins Datenschutzmanagement integrieren. - Komplexe Systemlandschaften steuern
AV-Ketten, gemeinsame Verantwortlichkeit, Cloud/SaaS und internationale Transfers (SCC/TIA) Audit-fest abbilden. - Mit Behörden & Verfahren richtig umgehen
Anfragen strukturiert beantworten, Dokumentation konsistent halten, Fristen sicher einhalten. - Dokumentation harmonisieren
VVT, Betroffenenrechte, Löschkonzept, DSFA, TOMs und Incident-Response so verzahnen, dass Sie Audits und Prüfungen bestehen.
Relevanz
Wem wir helfen und warum
Für Datenschutzbeauftragte bis Inhouse-Juristen: Wir begleiten Bestandsaufnahme, Bewertung und rechtliche Einordnung Ihrer Datenverarbeitung – pragmatisch, nachvollziehbar und prüfbar.
Interne Datenschutzbeauftragte
Wir unterstützen gerne, wenn es mal etwas komplexer wird.
Interne Datenschutzbeauftragte
Wir brauchen einen Sparings-Partner, der uns bei den speziellen Anforderungen unterstützt
Inhouse-JuristInnen
Wir zeigen Ihnen, wie Sie Synergien erkennen und nutzen.
Inhouse-JuristInnen
Wir müssen DSGVO, Data Act und AI Act effizient zusammenbringen.
Mittelständische Unternehmen
Wir springen ein. Und sorgen dafür, dass der Rollout klappt.
Mittelständische Unternehmen
Wir würden gerne innovative Technologien einführen, ohne vom Datenschutz gebremst zu werden.
Unternehmen im Gesundheitssektor
Wir helfen auch in besonders regulierten Bereichen.
Unternehmen im Gesundheitssektor
Wir brauchen datenschutzfeste Abläufe für die Nutzung sensibler Daten.
So beraten wir Sie
Klarheit statt Risiko: Datenschutz mit System
Unser Beratungsangebot im Datenschutz:
- Branchenspezifischer Datenschutz (Energie, Health, E-Commerce, Mobilität, Finance)
- Datenschutz für KI, Big Data, IoT, Scoring, Blockchain/Smart Contracts
- Datenschutzkonforme Nutzung von Marketingdaten
- Datenschutz in IT-Projekten – von Outsourcing bis Vertragsgestaltung
- Grenzüberschreitender Datenschutz und Datenübermittlungen in Drittländer
- Datenschutz & IT-Sicherheit an der Schnittstelle
- Korrespondenz mit Behörden und Unterstützung in Bußgeldverfahren
- Allgemeiner Datenschutz: DSMS aufbauen, DSFA und VVT erstellen
Ihr Ergebnis
Klare Maßnahmen, sichere Verträge, handfeste Lösungen
Sie wissen, welche Pflichten Sie haben
Wir klären Anwendungsbereich und Verantwortlichkeiten und leiten Ihre Pflichten nachvollziehbar ab.
Sie wissen, welche Maßnahmen notwendig sind
Wir priorisieren Anforderungen und übersetzen sie in konkrete Schritte mit Zuständigkeiten und Zeitplan.
Sie können neue Technologien rechtssicher einsetzen
Wir bewerten Ihre Einsatzszenarien und definieren klare Spielregeln für Nutzung, Datenflüsse und Grenzen.
Ihre Verträge sind datenschutzkonform
Wir prüfen und gestalten alle Vertragsbestandteile – von der Datenschutzerklärung bis zum AVV.
Ihre Marketingkampagnen sind kein Risiko
Wir helfen bei der Implementierung von CRMs und Kundenbindungsprogrammen
Ihre Dokumentation ist auditfest
Wir strukturieren Prozesse, Nachweise und Vorlagen so, dass sie Prüfungen bestehen.
Sie erklären uns, was Sie brauchen – wir sagen Ihnen klar, was möglich ist.
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Intro
Bei uns gilt: sicher, radikal, digital
SRD ist die Boutique-Kanzlei für digitale Projekte – vom Kick-off bis zum Go-Live. Wir vereinbaren technische Innovationen mit Compliance. Und schaffen dafür radikal klare rechtliche Spielräume.
Unsere Auszeichnungen

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Unsere Marktlösungen
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Kein Standby, kein Stillstand – Sie launchen rechtssicher
FAQs
Häufige Fragen zum Datenschutz
Sie erklären uns Ihre Herausforderungen und wir sagen Ihnen, ob und wie wir unterstützen können, wie lange das voraussichtlich dauert und welche Kosten dafür in etwa anfallen würden.
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Rechtsgrundlage zuerst: Jede Verarbeitung personenbezogener Daten (Training, Inputs, Ausgaben) braucht eine tragfähige Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO); für besondere Kategorien gelten Art. 9-Voraussetzungen.
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Zweckbindung & Zweckänderung: Bestandsdaten nicht „einfach so“ fürs KI-Training verwenden. Vor einer Zweckänderung ist eine Kompatibilitätsprüfung nach Art. 6 Abs. 4 durchzuführen; Betroffene sind zu informieren (Art. 13/14).
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Datenminimierung: Nur so viel personenbezogene Daten wie nötig; wo möglich anonymisierte/synthetische Daten einsetzen – ohne die Modellqualität zu gefährden.
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Schatten-KI stoppen: Interne KI-Nutzungsrichtlinie, zugelassene Tools benennen, klare Vorgaben für Datenarten und Freigaben; Need-to-know-Zugriffe sicherstellen.
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DSFA früh verankern: Bei risikobehafteten KI-Anwendungen DSFA vor Beginn der Verarbeitung durchführen; Orientierung geben DSGVO-Tatbestände und die DSK-Positivliste (KI zur Interaktion/Profilbewertung).
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AI-Governance: AIMS/Policies in bestehende DSMS/ISMS integrieren; Risikoklassifizierung nach AI Act (Rollen: Anbieter/Betreiber) und Dokumentation aller KI-Assets/Use-Cases.
In Deutschland ist ein/e DSB zu benennen, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG). Unabhängig von der Personenzahl besteht eine Pflicht, wenn die Kerntätigkeit in umfangreicher Überwachung, in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien (Art. 9 DSGVO) liegt oder wenn eine DSFA erforderlich ist. Ein/e externe/r DSB ist oft die pragmatische Lösung für KMU.
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Sofort handeln: Vorfall sichern, Fakten klären, Kategorien und Umfang der Daten bewerten (Risikoeinschätzung).
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72-Stunden-Frist: Besteht ein Risiko für Betroffene, Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden (Art. 33).
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Benachrichtigung Betroffener: Bei hohem Risiko unverzüglich informieren (Art. 34), inkl. Art des Vorfalls, Folgen, Maßnahmen.
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Dokumentation: Jeden Vorfall intern protokollieren – auch wenn nicht meldepflichtig.
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Abhilfe & Prävention: Sofortmaßnahmen (z. B. Passwortrücksetzung, Sperrungen, Patches), Ursachenanalyse, TOMs nachschärfen, Team schulen, Notfall-Playbook testen.
Eine DSFA ist eine strukturierte Risikoanalyse nach Art. 35 DSGVO für Verarbeitungsvorgänge, die voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringen (z. B. der Einsatz neuer Technologien, umfangreiche Profile, Scoring). Sie beschreibt die geplante Verarbeitung, prüft Notwendigkeit & Verhältnismäßigkeit, bewertet Risiken für Betroffene und definiert Abhilfemaßnahmen (technisch & organisatorisch). Ziel: Risiken vorab erkennen und auf ein akzeptables Maß senken – dokumentiert und prüffest.
Ein Datenschutzaudit ist eine unabhängige Prüfung Ihrer Prozesse, Systeme und Dokumentation auf DSGVO-Konformität. Geprüft werden u. a. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Rechtsgrundlagen, TOMs (Art. 32), Auftragsverarbeitung, Lösch- & Aufbewahrungskonzept, Betroffenenrechte und Website/Tracking-Setup. Ergebnis: ein Befundbericht mit Prioritätenplan (Quick Wins, Maßnahmen, Roadmap) – nützlich für Management, Zertifizierungen oder Due Diligence.