Anwalt für Litigation
Litigation
Konflikte strukturiert lösen – außergerichtlich und vor Gericht
Ob Datenschutzverletzungen, Software‑Lizenzstreitigkeiten oder Konflikte rund um Künstliche Intelligenz – wir vertreten Sie außergerichtlich, vor Behörden und vor Gericht.
Herausforderungen
Typische Stolperfallen bei Konflikten
- Risiko- & Chancenbewertung
Streitwert, Beweislage und Prozesskosten realistisch einschätzen und mit den Unternehmenszielen abgleichen. - Beweise & Forensik
Fakten, Dokumente und technische Nachweise schnell sichern, auswerten und gerichtsfest aufbereiten. - Taktik & Verfahren
Unterlassung, EV, Klage oder Vergleich – richtigen Hebel und Zeitpunkt wählen, um Tempo und Ergebnis zu steuern. - Regulatorische Verfahren & Bußgelder
Strukturierte Stellungnahmen in Aufsichtsverfahren (z. B. Datenschutz), um Sanktionen abzuwehren oder zu reduzieren. - Kommunikation & Verhandlung
Mit Gegnern, Gerichten und Behörden verhandeln – ohne Reputations- oder Folgerisiken zu erhöhen.
Relevanz
Wem wir helfen und warum
Für General Counsel, Inhouse-Jurist:innen sowie Produkt-, Data- und Tech-Unternehmen: Wir führen Ihre Verfahren mit klarer Strategie, belastbaren Beweisen und fokussierter Kommunikation.
General Counsel
Wir bewerten Chancen und Risiken, planen Szenarien und bereiten Entscheidungsgrundlagen für Vorstand/Beirat vor.
General Counsel
Wir brauchen eine belastbare Prozessstrategie – mit klarer Kosten-/Nutzen-Perspektive.
Head of Product
Wir sichern Beweise, ordnen Verträge/Korrespondenz und setzen passende Eilmaßnahmen oder Vergleiche auf.
Head of Product
Lizenz- oder Werkvertragsstreit – Termine, Abnahmen, IP: wir müssen schnell handlungsfähig sein./p>
Datenschutz-Verantwortliche
Wir strukturieren Stellungnahmen, begrenzen Haftungsrisiken und verhandeln mit Aufsicht und Anspruchstellern.
Datenschutz-Verantwortliche
Bußgeld- und Schadensersatzdrohungen nach Datenleck – wir brauchen eine Linie.
Mittelständisches Unternehmen
Wir treiben B2B-Forderungen zügig ein – außergerichtlich und gerichtlich – und sichern künftige Verträge ab.
Mittelständisches Unternehmen
Offene Forderungen und Leistungsstörungen blockieren Liquidität.
So beraten wir Sie
Klarheit statt Risiko: Durchsetzung mit System
Unser Beratungsangebot in der Litigation:
- Frühe Risiko-/Chancenanalyse – Streitwert, Erfolgsaussichten, Kosten- & Vergleichsszenarien
- Individuelle Prozessstrategie – Taktik über Eilverfahren, Unterlassung, Klage, Berufung
- Beweissicherung & Forensik – Dokumente, Technik, Zeugen; gerichtsfeste Aufbereitung
- Privacy Litigation – Abwehr von Bußgeldern/Schadensersatz, Data-Breach-Verfahren
- Software- & Lizenzstreitigkeiten – Lizenzverletzung, Nutzungsrechte, Kündigungen, SLA-Konflikte
- Werkverträge Digital/IT – Mängel, Verzögerung, Abnahme, Nichterfüllung
- Wettbewerbs-, Marken- & Urheberverfahren – Abmahnung, EV, Klage, Verteidigung
- Geschäftsgeheimnisse – einstweiliger Rechtsschutz, Auskunft, Unterlassung, Schadensersatz
- Vergleichsverhandlungen – mit Gegnern/Behörden; wirtschaftlich sinnvolle Lösungen
- Durchsetzung in allen Instanzen – nationale Gerichte; strukturierte Kommunikation mit Aufsicht
Ihr Ergebnis
Klare Maßnahmen, sichere Durchsetzung, handfeste Lösungen
Sie entscheiden informiert
Wir liefern eine klare Risiko-/Chancenlage und konkrete Handlungsoptionen.
Sie sind prozessbereit
Wir sichern Beweise, ordnen Unterlagen und erstellen eine belastbare Klage-/Verteidigungslinie.
Sie gewinnen Zeit & Hebel
Wir setzen Eilverfahren und taktische Schritte gezielt ein.
Sie begrenzen Exposure
Wir verhandeln Vergleiche, reduzieren Bußgelder und minimieren Folgerisiken.
Ihre Ansprüche werden durchgesetzt
Wir treiben Forderungen und IP-Rechte mit der passenden Strategie voran.
Ihr Team bleibt handlungsfähig
Wir übernehmen Verfahrensführung und Kommunikation – transparent, strukturiert, effizient.
Sie erklären uns, was los ist – wir sagen Ihnen klar, was möglich ist.
Rechtsanwältin, Partnerin | Berlin
Intro
Bei uns gilt: sicher, radikal, digital
SRD ist die Boutique-Kanzlei für digitale Projekte – vom Kick-off bis zum Go-Live. Wir vereinbaren technische Innovationen mit Compliance. Und schaffen dafür radikal klare rechtliche Spielräume.
Unsere Auszeichnungen

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Unsere Marktlösungen
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Ihre Expertinnen und Experten für Litigation
Rechtsanwältin, Partnerin Berlin
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Rechtsanwalt, Associated Partner, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Berlin
Kontakt
Bye, bye legal Standby
Kein Warten mehr aufs Legal-Team – bei uns bekommen Sie Klarheit im Projekttempo
FAQs
Häufige Fragen zum Datenschutz
Sie erklären uns Ihre Herausforderungen und wir sagen Ihnen, ob und wie wir unterstützen können, wie lange das voraussichtlich dauert und welche Kosten dafür in etwa anfallen würden.
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Rechtsgrundlage zuerst: Jede Verarbeitung personenbezogener Daten (Training, Inputs, Ausgaben) braucht eine tragfähige Rechtsgrundlage (Art. 6 DSGVO); für besondere Kategorien gelten Art. 9-Voraussetzungen.
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Zweckbindung & Zweckänderung: Bestandsdaten nicht „einfach so“ fürs KI-Training verwenden. Vor einer Zweckänderung ist eine Kompatibilitätsprüfung nach Art. 6 Abs. 4 durchzuführen; Betroffene sind zu informieren (Art. 13/14).
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Datenminimierung: Nur so viel personenbezogene Daten wie nötig; wo möglich anonymisierte/synthetische Daten einsetzen – ohne die Modellqualität zu gefährden.
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Schatten-KI stoppen: Interne KI-Nutzungsrichtlinie, zugelassene Tools benennen, klare Vorgaben für Datenarten und Freigaben; Need-to-know-Zugriffe sicherstellen.
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DSFA früh verankern: Bei risikobehafteten KI-Anwendungen DSFA vor Beginn der Verarbeitung durchführen; Orientierung geben DSGVO-Tatbestände und die DSK-Positivliste (KI zur Interaktion/Profilbewertung).
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AI-Governance: AIMS/Policies in bestehende DSMS/ISMS integrieren; Risikoklassifizierung nach AI Act (Rollen: Anbieter/Betreiber) und Dokumentation aller KI-Assets/Use-Cases.
In Deutschland ist ein/e DSB zu benennen, wenn mindestens 20 Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 BDSG). Unabhängig von der Personenzahl besteht eine Pflicht, wenn die Kerntätigkeit in umfangreicher Überwachung, in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien (Art. 9 DSGVO) liegt oder wenn eine DSFA erforderlich ist. Ein/e externe/r DSB ist oft die pragmatische Lösung für KMU.
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Sofort handeln: Vorfall sichern, Fakten klären, Kategorien und Umfang der Daten bewerten (Risikoeinschätzung).
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72-Stunden-Frist: Besteht ein Risiko für Betroffene, Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden (Art. 33).
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Benachrichtigung Betroffener: Bei hohem Risiko unverzüglich informieren (Art. 34), inkl. Art des Vorfalls, Folgen, Maßnahmen.
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Dokumentation: Jeden Vorfall intern protokollieren – auch wenn nicht meldepflichtig.
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Abhilfe & Prävention: Sofortmaßnahmen (z. B. Passwortrücksetzung, Sperrungen, Patches), Ursachenanalyse, TOMs nachschärfen, Team schulen, Notfall-Playbook testen.
Eine DSFA ist eine strukturierte Risikoanalyse nach Art. 35 DSGVO für Verarbeitungsvorgänge, die voraussichtlich ein hohes Risiko für Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringen (z. B. der Einsatz neuer Technologien, umfangreiche Profile, Scoring). Sie beschreibt die geplante Verarbeitung, prüft Notwendigkeit & Verhältnismäßigkeit, bewertet Risiken für Betroffene und definiert Abhilfemaßnahmen (technisch & organisatorisch). Ziel: Risiken vorab erkennen und auf ein akzeptables Maß senken – dokumentiert und prüffest.
Ein Datenschutzaudit ist eine unabhängige Prüfung Ihrer Prozesse, Systeme und Dokumentation auf DSGVO-Konformität. Geprüft werden u. a. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Rechtsgrundlagen, TOMs (Art. 32), Auftragsverarbeitung, Lösch- & Aufbewahrungskonzept, Betroffenenrechte und Website/Tracking-Setup. Ergebnis: ein Befundbericht mit Prioritätenplan (Quick Wins, Maßnahmen, Roadmap) – nützlich für Management, Zertifizierungen oder Due Diligence.