11.05.2022

Ins Gespräch gekommen: Kathrin Schürmann im Podcast zu Bußgeldern und der DSFA

In der neuesten Podcast-Folge des c’t Datenschutz-Podcasts „Auslegungssache“ (Episode 61) kam Kathrin Schürmann, Partnerin bei Schürmann Rosenthal Dreyer Rechtsanwälte, mit Heise-Justiziar Joerg Heidrich und c’t Redakteur Holger Bleich zum Thema Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ins Gespräch.

Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren

Inhalt

ct-Datenschutz-Podcast Auslegungssache:

Die DSFA ist für viele Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, eine Herausforderung. Oft sind die genauen Umstände, wie eine DSFA durchgeführt werden soll, nicht ganz klar. Viele Fragen tauchen auch immer wieder dazu auf, wann eine DSFA überhaupt durchgeführt werden muss. Kathrin Schürmann kennt die Skepsis, die der Datenschutz in Unternehmen mit sich zieht und erkennt auch die Problematiken – insbesondere für kleinere Player auf dem Markt – und welche Herausforderungen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an Unternehmen stellt. Im Podcast geht sie auf die wesentlichen Zweifel von Unternehmen ein und zeigt, dass Datenschutz nicht als Damoklesschwert verstanden werden muss, sondern viele Chancen und Perspektiven darin stecken.

Nach kurzer Einschätzung zur Verhängung von Bußgeldern nach der DSGVO anhand eines aktuellen Falles, gab Kathrin Schürmann umfassende Einblicke zum Thema DSFA nach Art. 35 DSGVO. Mit vielen Beispielen und praxisnahen Veranschaulichungen erläuterte Kathrin Schürmann im Podcast den Zweck und das Ziel einer DSFA. Anhand eines plastischen Beispiels wurde im Podcast erörtert, worauf es bei einer DSFA ankommt, wie diese durchzuführen ist und was eine DSFA im Einzelnen ausmacht.

Newsletter

Alle wichtigen Neuigkeiten zu Themen wie Datenschutz, Künstliche Intelligenz, IT-Recht und vielen mehr – einmal monatlich in Ihr Postfach.

Bitte rechnen Sie 6 plus 2.

Mit Klick auf den Button stimmen Sie dem Versand unseres Newsletters und der aggregierten Nutzungsanalyse (Öffnungsrate und Linkklicks) zu. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, z.B. über den Abmeldelink im Newsletter. Mehr Informationen: Datenschutzerklärung.

Eine wesentliche Erkenntnis, die Kathrin Schürmann Hörern auf den Weg mitgeben möchte, ist die DSFA nicht als Fleißaufgabe, sondern vielmehr als agiles Entwicklungsprojekt und begleitende Datenschutz-Prüfung durch die Entwicklung eines Projekts oder Produkts zu sehen.

Wenn Sie besondere Expertise bei der Durchführung einer DSFA benötigen, unterstützen wir Sie gerne bei ihren Projekten. Treten Sie gerne mit uns in Kontakt!

Inhalt

Weitere Neuigkeiten

04.09.2024

AI as a Service (AIaaS): So funktioniert die Implementierung im Unternehmen

31.07.2024

Digital Health Update 2024

25.07.2024

Bonitätsprüfung und Zusammenarbeit mit Auskunfteien nach der SCHUFA-Entscheidung des EuGH