25.05.2016
Englische WhatsApp-AGBs in Deutschland unwirksam
In einer kürzlichen Entscheidung des Berliner Kammergerichts wurde WhatsApp die Verwendung seiner ausschließlich englischen AGBs für die deutsche Internetseite verboten. Der Messenger-Dienst steht folglich in der Pflicht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Nutzungsbedingungen) ins Deutsche zu übersetzen. Anderenfalls sind laut Kammergericht sämtliche englischsprachige Bedingungen, die an die Nutzung der App gebunden sind, ungültig.
Inhalt
Englische Nutzungbedingungen und Datenschutzerklärungen, die sich an deutsche Verbraucher richten, sorgen dem Kammergericht zufolge für Intransparenz und darüber hinaus für einen Nachteil auf Seiten deutscher Verbraucher: Die Bestimmungen seien aufgrund ihrer Fremdsprachigkeit nicht klar und verständlich.
„AGB von Unternehmen sind ohnehin oft lang und für Verbraucher schwer verständlich. Dass die Millionen deutschen Nutzer von WhatsApp diese nicht auch noch einer fremden Sprache hinnehmen müssen, ist auch ein wichtiges Signal an andere international handelnde Unternehmen“, so Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
Dem Unternehmen wird außerdem vorgeworfen, durch Nichtnennung einer zweiten Kontaktadresse gegen das Telemediengesetz verstoßen zu haben. WhatsApp gibt lediglich seine E-Mail-Adresse als Kontakt an.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig, da WhatsApp eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH einlegen kann.
Quelle: VZBV.de, 17.05.2016
Vereinbaren Sie jetzt ein
unverbindliches Erstgespräch!
Lassen Sie uns über Ihre Herausforderungen sprechen und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren spezialisierten Anwält:innen.
Weitere Neuigkeiten
28.11.2024
BGH zu Scraping: Was Unternehmen jetzt wissen müssen
18.11.2024
BGH-Urteil zur Haftung von Online-Marktplätzen: Betreiber haften wie Sharehoster
04.11.2024