16.07.2018

Best Lawyers 2018: Neue Empfehlungen für unsere Anwälte!

Erneut wurden unsere Kollegen Kathrin Schürmann und Jan O. Baier von Handelsblatt und dem renommierten US-Verlag Best Lawyers empfohlen: Sie gehören zu Deutschlands besten Anwälten.

Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren

Inhalt

Zum vierten Mal wurde Rechtsanwältin und Partnerin Kathrin Schürmann von Best Lawyers und Handelsblatt im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz gelistet.
Zuletzt wurde Kathrin Schürmann von The Legal 500 empfohlen und redaktionell hervorgehoben: „Die ‘sehr lösungsorientierte’ Kathrin Schürmann hat ein ‘sehr gutes rechtliches und technisches Verständnis’, so The Legal 500.

Newsletter

Alle wichtigen Neuigkeiten zu Themen wie Datenschutz, Künstliche Intelligenz, IT-Recht und vielen mehr – einmal monatlich in Ihr Postfach.

Bitte addieren Sie 8 und 8.

Mit Klick auf den Button stimmen Sie dem Versand unseres Newsletters und der aggregierten Nutzungsanalyse (Öffnungsrate und Linkklicks) zu. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, z.B. über den Abmeldelink im Newsletter. Mehr Informationen: Datenschutzerklärung.

Nachdem Jan O. Baier in 2018 bereits von Kanzleimonitor.de für den Bereich Medienrecht empfohlen wurde, kann er sich nun auch über die Nennung als einer von Deutschlands besten Anwälten von Best Lawyers und Handelsblatt im Bereich Urheber- und Medienrecht freuen.
Jan O. Baier ist Rechtsanwalt und Partner bei SCHÜRMANN ROSENTHAL DREYER Rechtsanwälte und berät überwiegend Mandanten aus den Bereichen E-Commerce, Technologie, Kommunikation und TV.

HANDELSBLATT und der US-Verlag best lawyers bringen jedes Jahr eine Liste von Deutschlands Top-Anwälten heraus, welche in einem Peer-to-Peer-Verfahren direkt von Branchen-Experten empfohlen werden. Weitere Informationen zum Ranking finden Sie hier.

Vereinbaren Sie jetzt ein
unverbindliches Erstgespräch!

Lassen Sie uns über Ihre Herausforderungen sprechen und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren spezialisierten Anwält:innen.

Termin vereinbaren

Inhalt

Unsere Experten zum Thema

Weitere Neuigkeiten

04.09.2024

AI as a Service (AIaaS): So funktioniert die Implementierung im Unternehmen

31.07.2024

Digital Health Update 2024

25.07.2024

Bonitätsprüfung und Zusammenarbeit mit Auskunfteien nach der SCHUFA-Entscheidung des EuGH