KI-as-a-Service (KIaaS) und Recht – Herausforderungen, Lösungen, Anwendungsfälle
Künstliche Intelligenz (KI) wird zunehmend als Allzweckwerkzeug gesehen, das den Weg zu größerem unternehmerischem Erfolg ebnen kann – und das sogar nahezu autonom. Doch die breite Masse der Interessenten steht vor einem Problem. Selbst Fachleute stoßen an ihre Grenzen, wenn es um das Verständnis der KI-Technologie und die rechtskonforme technische Umsetzung geht. Wie soll das der einfache Unternehmer oder die Unternehmerin schaffen? Die Lösung des Problems könnte sich aber bereits ohne Zutun des einzelnen Unternehmers auftun: KI-as-a-Service (KIaaS).
Das Geschäftsmodell KIaaS bündelt eine Vielzahl von Dienstleistungen rund um den Vertrieb von KI, um technische Hürden für kleine und mittelständische Unternehmen abzubauen und so den Einsatz von KI für die breite Masse der Unternehmen zugänglich zu machen. KIaaS benötigt jedoch auch einen geeigneten Rechtsrahmen und bringt eigene Herausforderungen mit sich. Um diesem Ziel gerecht zu werden, bedarf es eines breiten juristischen und technischen Verständnisses und eines genauen Blicks bei der Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen. Von urheberrechtlichen Fragen bei der Lizenzerteilung für die KI selbst und deren Output, über den Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material beim KI-Input, bis hin zu einer von Grund auf datenschutzkonforme Ausgestaltung des Gesamtmodells sind diverse komplexe Herausforderungen zu bewältigen.
Sie wollen mehr über KIaaS erfahren? Die wichtigsten Fragen zum Thema haben wir weiter unten auf dieser Seite in unseren FAQ für Sie beantwortet.
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Die cloudbasierte Bereitstellung vorgefertigter künstlicher Intelligenzen im Rahmen des Geschäftskonzepts KI-as-a-Service (KIaaS) wird, wie bereits seinerzeit Software-as-a-Service (SaaS), eine wichtige Rolle in der zukünftigen Entwicklung des Wirtschaftsalltags spielen. Jedoch gehen mit dem Angebot diesen neuen Werkzeugs für Unternehmen eigene Risiken einher, die es mittels eines tauglichen Vertragswerks zu mitigieren gilt. Unsere Rechtsanwälte Simone Rosenthal und Bernhard Harle geben Ihnen in unserer Digitalen Sprechstunde am 5. Dezember 2023 einen tiefen Einblick in die Herausforderungen, die vertraglich zu bewältigen sind
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Von der Ausgestaltung der Nutzungsrechte für KI und ihre Erzeugnisse, über den Umgang mit dem Anbieterinteresse an der Weiterverwendung ihrer Inputdaten, bis zur Schaffung der vertraglichen Voraussetzungen zum Aufbau compliancegerechter Strukturen für die Nutzung der KI in der weiteren Unternehmenszukunft, wird Ihnen bei unserer digitalen Sprechstunde ein breites Spektrum an wichtigen Informationen rund um das Thema der Herausforderungen der Vertragsgestaltung bei KIaaS geboten. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, von unseren Experten zu lernen! Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich einen Wettbewerbsvorteil, der die KI-gestützte Zukunft Ihres Unternehmens nicht nur möglich, sondern auch rechtssicher macht.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu KIaaS
Was ist KIaaS?
Künstliche Intelligenz as a Service (kurz KIaaS) ist die jüngste Variante des bereits weit verbreiteten Geschäftsmodells Software as a Service (SaaS). Kern des Konzepts ist die cloudbasierte Bereitstellung von KI-Software inklusive der dazugehörigen Begleitleistungen. Die ergänzenden Leistungen schaffen ein nutzerfreundliches Endprodukt, ohne dass tiefes technisches Know-how erforderlich ist.
Was unterscheidet KIaaS vom einfachen Erwerb einer KI?
KIaaS zeichnet sich durch einen anwenderfreundlichen Zugang zu KI aus. Die Kundschaft wird nicht mit einem einzelnen Produkt allein gelassen, sondern erhält Zugang zu einem bestehenden KI-Modell, das kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert wird. Diese Hauptkomponente der Leistung wird regelmäßig durch eine Vielzahl variabler Nebenleistungen flankiert, die dem Kunden optimierte Integrationsmöglichkeiten bieten. Kennzeichnend ist, dass kein einmaliger Softwarekauf erfolgt, sondern Nutzungslizenzen für das KI-Modell im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses erworben werden. Vereinfacht lässt sich das Konzept als Abo-Modell für nutzerfreundliche KI beschreiben.
Was sind die Vorteile von KIaaS gegenüber dem traditionellen Erwerb von KI?
KIaaS hat den entscheidenden Vorteil, dass die hohen technischen Grundanforderungen der Erstellung und des Trainings einer KI durch die Vorarbeit professioneller Anbietender ausgelagert werden. Durch das kontinuierliche Training der KI auf professionellem Niveau bleibt diese auch technisch auf dem neuesten Stand. Auch die Anforderungen an den Betrieb der KI, wie die Bereitstellung ausreichender Rechenleistung und Wartungsmaßnahmen im Sinne von Updates und Support, werden durch den Anbietenden abgedeckt.
Gibt es für Unternehmen Nachteile in Verbindung mit KIaaS?
Natürlich hat KIaaS auch Nachteile gegenüber dem herkömmlichen Kauf von KI und dem eigenen Betrieb der Software. Durch die Nutzung eines fremden KI-Modells, auf das man nur bedingt oder gar keinen Einfluss hat, begibt man sich in ein Abhängigkeitsverhältnis. Insbesondere bei Performanceproblemen oder Serverausfällen gibt es kaum Möglichkeiten, den Problemlösungsprozess zu beschleunigen. Auch Anpassungsmöglichkeiten bestehen nur im Rahmen des vom Anbieter angebotenen Leistungsspektrums. Aus diesen und weiteren Gründen ist ein sorgfältiger Auswahlprozess bei der Providerwahl entscheidend, um Risiken zu minimieren und den bestmöglichen Fit für das eigene Unternehmen zu finden.
Gibt es die Möglichkeit, KI für das eigene Unternehmen „maßzuschneidern“?
KI kann durch Training auf spezifischen Daten für bestimmte Zwecke individualisiert werden, um bessere Ergebnisse für bestimmte Aufgabentypen zu erzielen. Grundlage für ein solches individualisiertes Training sind sogenannte Basismodelle, die für eine Vielzahl von Anwendungsfällen trainiert wurden, um ein formbares Grundmodell für eine spätere Spezialisierung bereitzustellen.
Angebote für individualisiertes KI-Training sind zwar noch nicht im Massenmarkt angekommen, aber es gibt bereits erste Anbieter und die Prognosen für die wirtschaftliche Entwicklung lassen ein starkes Wachstum der Branche erwarten.
Unterliegen Kund:innen von KIaaS Pflichten nach der KI-VO?
Generell sieht auch die zukünftig in Kraft tretende KI-VO in ihren Entwürfen Pflichten für Anwendende vor. Diese sind jedoch im Vergleich zur Pflichtenlage für Anbietende und Betreibende von KI-Modellen, die unter das Risikoklassifizierungssystem der KI-VO fallen, deutlich abgeschwächt. Zwar zeichnet sich ab, dass in die finale Fassung der Verordnung Ausnahmen aufgenommen werden, die auch Anwendenden weitergehende Pflichten auferlegen. Unter anderem eine Pflichtengleichheit mit dem Anbietenden, wenn Nutzer:innen eigene Änderungen am KI-Modell vornehmen. Allerdings werden KIaaS-Kund:innen solche Anpassungen regelmäßig durch ihren Anbietenden vornehmen lassen. Insofern werden KIaaS-Kund:innen den Vorteil haben, eine Verpflichtungsgleichstellung vermeiden zu können, so dass auch bei individualisierten Modifikationen der KI die einfachen Nutzungspflichten gelten.
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