KI-as-a-Service (KIaaS) und Recht – Herausforderungen, Lösungen, Anwendungsfälle

Künstliche Intelligenz (KI) wird zunehmend als Allzweckwerkzeug gesehen, das den Weg zu größerem unternehmerischem Erfolg ebnen kann – und das sogar nahezu autonom. Doch die breite Masse der Interessenten steht vor einem Problem. Selbst Fachleute stoßen an ihre Grenzen, wenn es um das Verständnis der KI-Technologie und die rechtskonforme technische Umsetzung geht. Wie soll das der einfache Unternehmer oder die Unternehmerin schaffen? Die Lösung des Problems könnte sich aber bereits ohne Zutun des einzelnen Unternehmers auftun: KI-as-a-Service (KIaaS).

Digitale Sprechstunde zu KI as a Service KIaaS

Das Geschäftsmodell KIaaS bündelt eine Vielzahl von Dienstleistungen rund um den Vertrieb von KI, um technische Hürden für kleine und mittelständische Unternehmen abzubauen und so den Einsatz von KI für die breite Masse der Unternehmen zugänglich zu machen. KIaaS benötigt jedoch auch einen geeigneten Rechtsrahmen und bringt eigene Herausforderungen mit sich. Um diesem Ziel gerecht zu werden, bedarf es eines breiten juristischen und technischen Verständnisses und eines genauen Blicks bei der Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen. Von urheberrechtlichen Fragen bei der Lizenzerteilung für die KI selbst und deren Output, über den Umgang mit urheberrechtlich geschütztem Material beim KI-Input, bis hin zu einer von Grund auf datenschutzkonforme Ausgestaltung des Gesamtmodells sind diverse komplexe Herausforderungen zu bewältigen.

Sie wollen mehr über KIaaS erfahren? Die wichtigsten Fragen zum Thema haben wir weiter unten auf dieser Seite in unseren FAQ für Sie beantwortet.

Melden Sie sich jetzt an und tauchen Sie noch tiefer in das Thema ein: Unsere digitale Sprechstunde zu KIaaS 

Die cloudbasierte Bereitstellung vorgefertigter künstlicher Intelligenzen im Rahmen des Geschäftskonzepts KI-as-a-Service (KIaaS) wird, wie bereits seinerzeit Software-as-a-Service (SaaS), eine wichtige Rolle in der zukünftigen Entwicklung des Wirtschaftsalltags spielen. Jedoch gehen mit dem Angebot diesen neuen Werkzeugs für Unternehmen eigene Risiken einher, die es mittels eines tauglichen Vertragswerks zu mitigieren gilt. 
Unsere Rechtsanwälte Simone Rosenthal und Bernhard Harle geben Ihnen in unserer Digitalen Sprechstunde am 5. Dezember 2023 einen tiefen Einblick in die Herausforderungen, die vertraglich zu bewältigen sind

Ihre Teilnahme bringt Ihr Unternehmen voran

Von der Ausgestaltung der Nutzungsrechte für KI und ihre Erzeugnisse, über den Umgang mit dem Anbieterinteresse an der Weiterverwendung ihrer Inputdaten, bis zur Schaffung der vertraglichen Voraussetzungen zum Aufbau compliancegerechter Strukturen für die Nutzung der KI in der weiteren Unternehmenszukunft, wird Ihnen bei unserer digitalen Sprechstunde ein breites Spektrum an wichtigen Informationen rund um das Thema der Herausforderungen der Vertragsgestaltung bei KIaaS geboten. Verpassen Sie nicht die Gelegenheit, von unseren Experten zu lernen! Melden Sie sich jetzt an und sichern Sie sich einen Wettbewerbsvorteil, der die KI-gestützte Zukunft Ihres Unternehmens nicht nur möglich, sondern auch rechtssicher macht.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zu KIaaS

Newsletter

Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter mit Infos zu Urteilen, Fachartikeln und Veranstaltungen.

Mit einem Klick auf „Abonnieren“ stimmen Sie dem Versand unseres monatlichen Newsletters (mit Infos zu Urteilen, Fachartikeln und Veranstaltungen) sowie der aggregierten Nutzungsanalyse (Messung der Öffnungsrate mittels Pixel, Messung der Klicks auf Links) in den E-Mails zu. Sie finden einen Abmeldelink in jedem Newsletter und können darüber Ihre Einwilligung widerrufen. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Kontakt

office@srd-rechtsanwaelte.de

Berlin

+49 (0)30 21 30 028-0

Düsseldorf

+49 (0)211 41 55 868-0

München

+49 (0)89 61 42 412-70

Newsletter

Abonnieren Sie unseren monatlichen Newsletter mit Infos zu Urteilen, Fachartikeln und Veranstaltungen.

Mit einem Klick auf "Abonnieren" stimmen Sie dem Versand unseres monatlichen Newsletters (mit Infos zu Urteilen, Fachartikeln und Veranstaltungen) sowie der aggregierten Nutzungsanalyse (Messung der Öffnungsrate mittels Pixel, Messung der Klicks auf Links) in den E-Mails zu. Sie finden einen Abmeldelink in jedem Newsletter und können darüber Ihre Einwilligung widerrufen. Mehr Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.