KI & Urheberrecht 2025: Was jetzt rechtlich wichtig ist
Künstliche Intelligenz revolutioniert die Kreativwirtschaft – doch was bedeutet das für das Urheberrecht? Wer Urheber KI-generierter Inhalte ist, welche Rechte und Pflichten beim Einsatz von KI bestehen und worauf Unternehmen achten müssen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben, erklärt dieser Beitrag.
Inhalt
- Wer ist Urheber von KI-generierten Inhalten?
- Könnten KI-generierte Inhalte gegen Urheberrecht verstoßen?
- Was ist Text und Data Mining – was ist dabei erlaubt und verboten?
- Gibt es die Pflicht, KI-generierte Inhalte als solche zu kennzeichnen?
- Darf ich geschützte Werke in meinen Prompts verwenden?
- Kann ein KI-Prompt selbst urheberrechtlich geschützt sein?
- Fazit
- Unsere Leistungen im Bereich KI und Urheberrecht
Wer ist Urheber von KI-generierten Inhalten?
Nach dem deutschen Urheberrecht (§ 2 Abs. 2 UrhG) sind nur persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen schutzfähig. KI-Systeme sind keine natürlichen Personen, weshalb ihre Ausgaben grundsätzlich nicht als urheberrechtlich geschützte Werke gelten.
Ein urheberrechtlicher Schutz kann jedoch bestehen, wenn das KI-Erzeugnis nachträglich so entscheidend durch einen Menschen bearbeitet wird, dass eine eigene schöpferische Leistung gegeben ist. Auch wenn die KI lediglich als Hilfsmittel verwendet wird und die das Werk prägenden Parameter persönlich gestaltet werden, kann ein urheberrechtlich geschütztes Werk entstehen.
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Könnten KI-generierte Inhalte gegen Urheberrecht verstoßen?
Ja. Wenn ein KI-generierter Inhalt einem bestehenden geschützten Werk zu stark ähnelt oder daraus abgeleitet ist, kann dies eine Bearbeitung oder Umgestaltung des Werkes im Sinne des Urhebergesetzes darstellen (§ 23 Abs. 1 UrhG).
Die Veröffentlichung oder Verwertung des bearbeiteten Werks kann eine Urheberrechtsverletzung begründen. Weitere Rechtsbereiche wie Marken-, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte können ebenfalls betroffen sein.
Was ist Text und Data Mining – was ist dabei erlaubt und verboten?
Text und Data Mining (TDM) ist die automatisierte Analyse großer Datenmengen zur Erkennung von Mustern, Trends oder Zusammenhängen. Nach § 44b UrhG ist TDM erlaubt, wenn:
- die Daten rechtmäßig zugänglich sind,
- kein maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt besteht,
- die erstellten Kopien nach Abschluss gelöscht werden.
Verboten ist TDM, wenn technische Schutzmaßnahmen umgangen werden müssten oder ein wirksamer Nutzungsvorbehalt besteht.
Häufige Anwendungsfälle von TDM sind KI-Training, Kunden- oder Wettbewerbsanalyse, Marktforschung und Content-Produktion.
Problem: Wie ein maschinenlesbarer Nutzungsvorbehalt ausgestaltet sein muss, ist noch nicht abschließend geklärt. Auf vielen Webseiten wird der Nutzungsvorbehalt für das TDM bereits technisch mit einer robots.txt-Datei ausgestaltet.
Gibt es die Pflicht, KI-generierte Inhalte als solche zu kennzeichnen?
Ja, bestimmte KI-generierte Inhalte müssen ab dem 2. August 2025 gem. Art. 50 EU AI Act als solche gekennzeichnet werden. Die Transparenzpflicht gilt etwa für Deepfakes oder für mittels KI erzeugte Inhalte zur Information der Öffentlichkeit über Anliegen von öffentlichem Interesse.
Auch darüber hinaus empfiehlt es sich, zur Wahrung von Transparenz und Vertrauen den Einsatz von KI freiwillig kenntlich zu machen.
Darf ich geschützte Werke in meinen Prompts verwenden?
Nur eingeschränkt. Die Eingabe eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einen Prompt stellt eine Vervielfältigung dar. Ein Werk darf grundsätzlich nur dann vervielfältigt werden, wenn der Urheber selbst damit einverstanden ist oder die Vervielfältigung gesetzlich erlaubt ist.
Relevant ist in diesem Kontext die sogenannte Privatkopie (§ 53 Abs. 1 UrhG), also die Kopie für die private, nicht gewerbliche und nicht öffentliche Nutzung. Es können aber auch andere urheberrechtliche Schranken einschlägig sein.
Ob Textauszüge, Songtexte oder Bilder in einen Prompt eingegeben werden dürfen, sollte vor der Eingabe also sorgfältig geprüft werden.
Kann ein KI-Prompt selbst urheberrechtlich geschützt sein?
Ein KI-Prompt kann ein geschütztes Sprachwerk sein, wenn er eine persönliche geistige Schöpfung darstellt. Dies setzt eine individuelle Ausdrucksweise und eine gewisse Schöpfungshöhe voraus.
Einfache Anweisungen ("Erstelle ein Bild eines Hundes") sind nicht schutzfähig, komplexe, originelle und kreative Prompts hingegen können potenziell urheberrechtlich schutzfähig sein.
Fazit
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bringt neue kreative Möglichkeiten, aber auch zahlreiche juristische Unsicherheiten mit sich. Es fehlt bislang an klaren gesetzlichen Regelungen und gefestigter Rechtsprechung.
Für Unternehmen bedeutet das: Der Einsatz von KI im kreativen Kontext ist möglich, bleibt in rechtlicher Hinsicht aber risikobehaftet. Um Abmahnungen oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollten Sie umsichtig agieren, transparente Prozesse etablieren und sich im Zweifel frühzeitig rechtlich beraten lassen. Nur so lässt sich das Innovationspotenzial von KI verantwortungsvoll und rechtssicher nutzen.
Unsere Leistungen im Bereich KI und Urheberrecht
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- Was ist Text und Data Mining – was ist dabei erlaubt und verboten?
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