TikTok-Abmahnungen: Wenn Musik im Unternehmensvideo plötzlich teuer wird

Musik ist auf TikTok nur einen Klick entfernt – doch genau das wird für Unternehmen aktuell zum Risiko. Derzeit gibt es vermehrte Abmahnungen wegen der Nutzung von Musiktiteln in Videos, teils mit Forderungen im fünfstelligen Bereich. Was steckt dahinter? Und worauf sollten Social-Media-Teams jetzt unbedingt achten?

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Was aktuell passiert

Derzeit wird über eine Welle von Abmahnungen im Zusammenhang mit TikTok-Videos berichtet.

Betroffen sind Accounts, die Musiktitel in ihren Videos verwendet haben. Die geltend gemachten Forderungen bewegen sich teilweise im fünfstelligen Bereich.

Für Unternehmen und Social-Media-Abteilungen ist das besonders relevant: Denn anders als bei rein privaten Accounts geht es hier häufig um Inhalte mit werblichem oder unternehmensbezogenem Kontext.

Wo liegt das rechtliche Problem?

Das Grundproblem ist nicht neu – aber vielen in der Praxis nicht ausreichend bewusst.

Wer Musik in einem Video nutzt, greift regelmäßig in urheberrechtlich geschützte Rechte ein. Betroffen sein können insbesondere:

  • das Recht der Vervielfältigung
  • das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung
  • Leistungsschutzrechte, etwa an der Tonaufnahme (z. B. Rechte der Tonträgerhersteller)

Das Missverständnis entsteht oft durch eine einfache Annahme: Wenn der Sound auf TikTok verfügbar ist, dürfen wir ihn auch nutzen.

TikTok stellt zwar eine Audio-Bibliothek bereit. Aber: Nicht jeder dort verfügbare Sound ist automatisch für jeden Zweck lizenziert.

Insbesondere wird unterschieden zwischen:

  • privater bzw. nicht-werblicher Nutzung
  • kommerzieller bzw. werblicher Nutzung

Wer Musik verwendet, die nur für nicht-kommerzielle Zwecke freigegeben ist, und setzt sie im Rahmen einer Unternehmenskommunikation oder Kampagne ein, riskiert eine Lizenzverletzung.

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Wann gilt ein TikTok-Video als kommerziell?

Für Unternehmen ist diese Frage zentral.

Wichtig: Ob eine Nutzung „kommerziell“ ist, hängt nicht nur daran, ob mit TikTok generell Geld verdient wird. Entscheidend ist der Zweck und Kontext des konkreten Beitrags.

Ein Beitrag kann insbesondere dann als kommerziell eingeordnet werden, wenn:

  • ein Produkt oder eine Dienstleistung beworben wird
  • ein konkreter Brand-Deal vorliegt
  • Affiliate-Links eingebunden sind
  • der Beitrag Teil einer Marketingkampagne ist
  • es sich um reguläre Unternehmenskommunikation handelt

Beiträge über Unternehmensaccounts werden regelmäßig als kommerzielle Nutzung eingeordnet, insbesondere wenn sie der Außendarstellung, Markenbildung oder Absatzförderung dienen.

Welche Folgen drohen?


Typische Bestandteile einer Abmahnung sind:

  • Unterlassungsanspruch: Oft verbunden mit der Forderung nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
  • Beseitigungsanspruch: In der Regel die Aufforderung, das Video zu löschen.
  • Auskunft und Schadensersatz: Auskunft, wie lange das Video mit der Tonaufnahme genutzt wurde und welche Umsätze erzielt wurden. Sowie Schadensersatz, häufig berechnet nach der Lizenzanalogie: Maßgeblich ist die Frage, was eine ordnungsgemäße Lizenz gekostet hätte.
  • Aufwendungsersatz/Abmahnkosten: Kosten für die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe durch den Rechteinhaber.

Für Unterlassung und Beseitigung spielt es keine Rolle, wie viele Personen das Video tatsächlich gesehen haben.

Bei der Höhe des Schadensersatzes können dagegen Faktoren wie:

  • Art der Nutzung
  • Dauer der Abrufbarkeit
  • werblicher Kontext
  • gegebenenfalls Reichweite

berücksichtigt werden.

Viele Schreiben enthalten zudem ein Vergleichs- oder Nachlizenzierungsangebot. Dieses orientiert sich teilweise an der Dauer, in der der Beitrag online abrufbar war.

Wie sollten Unternehmen jetzt reagieren?

Wichtig ist vor allem eines: Ruhe bewahren – aber Fristen ernst nehmen.

Was Sie nicht tun sollten:

  • nicht vorschnell zahlen
  • nicht ungeprüft eine Unterlassungserklärung unterschreiben
  • nicht reflexartig ein Vergleichsangebot annehmen

Stattdessen empfiehlt sich ein strukturiertes Vorgehen:

  1. Rechtekette hinterfragen: Ist der Abmahner tatsächlich berechtigt, die geltend gemachten Ansprüche durchzusetzen?
  2. Herkunft des Sounds klären: Stammt der Sound aus einer Bibliothek, die nur für nicht-werbliche Nutzung vorgesehen ist?
  3. Höhe der Forderung bewerten: Schadensersatz und Abmahnkosten müssen plausibel, erforderlich und angemessen sein.

Aus unserer Beratungspraxis lässt sich sagen: Sehr hohe Ausgangsforderungen bieten häufig Verhandlungsspielraum.

Besondere Vorsicht ist bei Unterlassungserklärungen geboten. Diese können langfristige Bindungswirkungen entfalten und bei künftigen Verstößen erhebliche Vertragsstrafen auslösen.

Was Social-Media-Teams präventiv tun sollten

Unabhängig von einer konkreten Abmahnung empfiehlt sich:

  • klare interne Leitlinien zur Musiknutzung auf Social Media
  • Prüfung, welche Sounds für kommerzielle Nutzung freigegeben sind
  • Dokumentation der genutzten Quellen
  • enge Abstimmung zwischen Marketing und Rechtsabteilung

Gerade bei regelmäßiger Kampagnenkommunikation auf TikTok sollte die Musikfrage fester Bestandteil des Freigabeprozesses sein.

Fazit: Verfügbarkeit ist nicht gleich Lizenz

Die aktuelle Abmahnwelle zeigt ein zentrales Problem: Nur weil ein Sound technisch nutzbar ist, bedeutet das nicht, dass er auch rechtlich zulässig eingesetzt werden darf.

Für Unternehmen liegt das Risiko vor allem in der Auswahl der richtigen Sounds. Diese sollten immer für kommerzielle bzw. werbliche Nutzung freigegeben sein.

Unsere Empfehlung: Prüfen Sie Ihre Prozesse zur Musiknutzung, reagieren Sie auf Abmahnungen besonnen und lassen Sie Forderungen sowie Unterlassungserklärungen fachkundig bewerten, bevor Sie verbindliche Schritte unternehmen.

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