Die CRA-Meldepflichten ab dem 11.09.2026
Die meisten Pflichten nach dem Cyber Resilience Act (CRA) sind erst ab Dezember 2027 anwendbar. Das gilt jedoch nicht für die Pflicht für Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen, aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle zu melden - diese Pflicht gilt bereits ab dem 11. September 2026 und geht mit einem gestuften Meldeprozess und sehr kurzen Fristen einher.
In unserem Legal Lunch am 1. September 2026 erklären wir Ihnen im Detail, wann eine Pflicht zur Meldung besteht, was genau an wen gemeldet werden muss, welche Fristen hierfür gelten und welche konkreten Maßnahmen jetzt erforderlich sind, um für die Anforderungen gewappnet zu sein.
Wir geben Ihnen Antworten auf folgende Fragestellungen:
- Wer muss eine Meldung nach dem CRA abgeben?
- In welchen Fällen muss eine Meldung erfolgen?
- An wen muss die Meldung gerichtet werden?
- Welche Fristen gelten hierfür?
- Welche Maßnahmen müssen bis Mitte September intern umgesetzt werden?
Preis:
- kostenfrei für Unternehmen (*für externe Berater:innen und Kanzleien ist die Teilnahme kostenpflichtig)
Für wen ist diese Veranstaltung geeignet?
Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmensjuristen, Compliance-Verantwortliche, Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragte, Entwickler, Produktmanager sowie Führungskräfte, die sich intensiv auf die neuen regulatorischen Anforderungen vorbereiten möchten.
Ihre Fragen
Senden Sie uns Ihre Fragen zum Legal-Lunch-Thema gerne vorab an event@srd-rechtsanwaelte.de. Um allen Teilnehmenden den größtmöglichen Mehrwert zu bieten, weisen wir Sie darauf hin, dass im Legal Lunch Fragen bevorzugt werden, die für das gesamte Netzwerk relevant sind.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und Teilnahme!
Ihre Referenten
Rechtsanwalt, Senior Associate Berlin
Rechtsanwalt, Senior Associate Berlin
Disclaimer:
Für externe Berater:innen und Kanzleien ist die Teilnahme kostenpflichtig. Wir erheben hierfür eine Gebühr von 99 € zzgl. MwSt.. Unternehmensjuristen sind vom Disclaimer nicht betroffen. Wenn Sie als externer Berater / externe Beraterin teilnehmen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter: event@srd-rechtsanwaelte.de. Bitte registrieren Sie sich ausschließlich mit Ihrer Firmen-E-Mail.
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