Data Act: Neue Informationspflichten vor Vertragsschluss – Praxisbeispiele & Umsetzung
In unserem Webinar zeigen wir Ihnen, welche Informationspflichten der Data Act vor Vertragsschluss vorsieht und wie Unternehmen diese Anforderungen praktisch umsetzen können.
Der Data Act schafft neue Transparenzpflichten für die Datenwirtschaft. Hersteller vernetzter Produkte, Anbieter verbundener Dienste und Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten müssen bereits vor Vertragsschluss offenlegen, welche Daten durch ein Produkt oder einen Dienst entstehen, wie diese genutzt werden können und wer darauf zugreifen darf. Rechtsgrundlage sind die vorvertraglichen Informationspflichten aus Art. 3 Abs. 2 und 3 Data Act.
Diese Pflichten gehen deutlich über bekannte Transparenzanforderungen – etwa aus dem Datenschutzrecht – hinaus. Sie bilden die Grundlage für das Datenzugangsregime des Data Act. Dazu gehören insbesondere Datenzugangsrechte, Portabilitätsansprüche und die Weitergabe von Daten an Dritte.
Ein Jahr nach Beginn der Anwendbarkeit des Data Act zeigt sich in der Praxis eine große Bandbreite an Umsetzungsansätzen. Unternehmen nutzen sehr unterschiedliche Modelle – von kurzen allgemeinen Hinweisen bis hin zu detaillierten Datenkatalogen.
Die Informationen werden dabei etwa über Produktunterlagen, Apps oder Online-Dokumentationen bereitgestellt.
In diesem kompakten Webinar erhalten Sie in 45 Minuten einen praktischen Überblick über die neuen Informationspflichten, typische Beispiele aus der Umsetzungspraxis und die zentralen rechtlichen Anforderungen.
Wir geben Antworten auf folgende Fragestellungen:
- Welche vorvertraglichen Informationspflichten nach Art. 3 Abs. 2 und 3 Data Act gelten für Hersteller und Anbieter verbundener Dienste?
- Wer muss gegenüber wem welche Informationen über Daten und Zugriffsrechte bereitstellen?
- Welche Datenarten und Datenkategorien müssen konkret offengelegt werden?
- Wie lassen sich die Informationspflichten praktisch umsetzen – etwa über Produktinformationen, Online-Dokumentationen, QR-Codes oder App-Onboarding?
- Welche Umsetzungsmodelle lassen sich derzeit in der Praxis bereits beobachten?
- Welche rechtlichen Risiken entstehen bei unzureichender Information – etwa im Zusammenhang mit Datenzugangsansprüchen nach Art. 4 ff. Data Act?
Diese Punkte werden wir Ihnen anhand von Beispielen und Use Cases aus der Praxis aufzeigen.
Was Sie aus der Veranstaltung mitnehmen:
- Ein klares Verständnis der Informationspflichten nach Art. 3 Data Act – und ihrer Rolle im Datenzugangsregime.
- Einblick in aktuelle Umsetzungsmodelle aus der Praxis.
- Orientierung, wie Unternehmen die neuen Transparenzanforderungen strukturiert umsetzen können.
Preis:
- kostenfrei für Unternehmen (*für externe Berater:innen und Kanzleien ist die Teilnahme kostenpflichtig)
Für wen ist diese Veranstaltung geeignet?
- Unternehmensjuristen und Compliance-Verantwortliche
- Datenschutzbeauftragte und IT-Sicherheitsverantwortliche
- Produktverantwortliche und Entwickler vernetzter Produkte
- Anbieter digitaler Dienste und Datenplattformen
- Führungskräfte und Strategieverantwortliche im Bereich datengetriebener Geschäftsmodelle
Ihre Fragen
Senden Sie uns Ihre Fragen zum Legal-Lunch-Thema gerne vorab an event@srd-rechtsanwaelte.de. Um allen Teilnehmenden den größtmöglichen Mehrwert zu bieten, weisen wir Sie darauf hin, dass im Legal Lunch Fragen bevorzugt werden, die für das gesamte Netzwerk relevant sind.
Ihr Referent
Rechtsanwalt, Associated Partner Berlin
Disclaimer:
Für externe Berater:innen und Kanzleien ist die Teilnahme kostenpflichtig. Wir erheben hierfür eine Gebühr von 99 € zzgl. MwSt.. Unternehmensjuristen sind vom Disclaimer nicht betroffen. Wenn Sie als externer Berater / externe Beraterin teilnehmen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter: event@srd-rechtsanwaelte.de. Bitte registrieren Sie sich ausschließlich mit Ihrer Firmen-E-Mail.
Veranstaltungsort
Online-Veranstaltung
via Microsoft-Teams