Gesundheitsdaten 2026: Anonymisierung, Forschung, KI – was jetzt gilt
Der Gesundheitsdatenschutz hat sich in den letzten Jahren von einem primär verbotsorientierten Schutzregime zu einem komplexen, mehrstufigen Steuerungsrahmen entwickelt. Für die Praxis bedeutet das eine Verschiebung der Prüfungslogik: Im Vordergrund steht nicht mehr allein die Zulässigkeit einzelner Verarbeitungen, sondern die rechtssichere Ausgestaltung von Datenzugang, Interoperabilität, Sekundärnutzung und Governance-Strukturen.
Immer häufiger geht es nicht nur darum, ob Daten verarbeitet werden dürfen, sondern welche Stellen Zugang vermitteln, welche Verfahren einzuhalten sind und welche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.
Wir geben Ihnen Antworten auf folgende Fragestellungen:
- Wann handelt es sich um anonyme oder anonymisierte Daten, wann um Gesundheitsdaten?
- Unter welchen Bedingungen dürfen solche Daten geteilt, weiterverwendet und für Forschung oder KI-Entwicklung nutzbar gemacht werden?
- Und wie wird dieses Feld durch die Verordnung über den Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) neu geordnet?
Wann & wo findet die Veranstaltung statt?
- Dienstag, 12. Mai 2026 | 12:00 – 12:45 Uhr per Microsoft Teams
Preis:
- kostenfrei (*für externe Berater und Kanzleien ist die Teilnahme kostenpflichtig)
Ihr Referent
Rechtsanwalt, Senior Associate
Schürmann Rosenthal Dreyer
*Disclaimer:
Für externe Berater und Kanzleien ist die Teilnahme kostenpflichtig. Wenn Sie als externer Berater / externe Beraterin teilnehmen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter: event@srd-rechtsanwaelte.de. Bitte registrieren Sie sich ausschließlich mit Ihrer Firmen-E-Mail.
Veranstaltungsort
Online-Veranstaltung
via Microsoft-Teams