NIS2-Betroffenheit sicher bewerten: Anwendbarkeitsprüfung in der Praxis
In unserem Webinar erklären wir die NIS2-Prüfkriterien für die Anwendbarkeit und zeigen anhand von Praxisbeispielen, wie die Voraussetzungen auszulegen sind.
NIS2-pflichtige Unternehmen müssen sich jetzt beim BSI registrieren. Dafür muss die Anwendbarkeit der Richtlinie final geklärt sein. Doch ein Großteil der Unternehmen hat damit nach wie vor Probleme. Deshalb erklären wir in unserem Webinar am 26. März um 12 Uhr noch einmal im Detail die Prüfkriterien und zeigen anhand von Praxisbeispielen, wie die Voraussetzungen auszulegen sind.
Dabei gehen wir sowohl auf die Schwellenwerte als auch auf komplexere Gesellschaftsstrukturen und die Ausnahmeregelungen ein. Nach den 30 Minuten sollten Sie in der Lage sein, die Anwendbarkeitsprüfung der NIS2-Richtlinie für Ihr Unternehmen durchzuführen.
Diese Themen klären wir im Webinar:
- Kriterium Sektor
- Kriterium Unternehmensgröße
- De-minimis-Regel (§ 28 Abs. 3 BSIG-Neu)
- Praxisbeispiele
- Empfehlungen
Wir geben Ihnen Antworten auf folgende Fragestellungen:
- Fällt mein Unternehmen in einen betroffenen Sektor?
- Überschreite ich die Schwellenwerte für Beschäftigte und Umsatz?
- Sind wir eine wichtige oder besonders wichtige Einrichtung?
- Fallen wir in die Ausnahmeregelungen nach § 28 Abs. 3 BSIG-Neu?
- Wie verhält es sich mit komplexen Fällen und Konzernstrukturen?
- Gibt es externe Angebote für die Anwendbarkeitsprüfung?
Preis:
- kostenfrei für Unternehmen (*für externe Berater:innen und Kanzleien ist die Teilnahme kostenpflichtig)
Für wen ist diese Veranstaltung geeignet?
Das Webinar richtet sich an Entscheider:innen und Verantwortliche aus Geschäftsführung, IT, Informationssicherheit, Recht, Compliance und Datenschutz – auch ohne tiefes Technik-Know-how. Besonders relevant ist es für Unternehmen in kritischen und wichtigen Sektoren wie Energie, Transport, Gesundheit, digitale Infrastruktur und öffentliche Verwaltung.
Zusätzlich sollten Zulieferer und Dienstleister eine mögliche Relevanz von NIS2 bewerten und entsprechende Schritte gehen: Auch die Lieferkette kann mittelbar von NIS2 betroffen sein und von Auftraggebern zur Einführung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen und Prozesse verpflichtet werden. Frühzeitiges Handeln ist essentiell, um nicht den Anschluss zu Wettbewerbern zu verlieren.
Ihre Fragen
Senden Sie uns Ihre Fragen zum Legal-Lunch-Thema gerne vorab an event@srd-rechtsanwaelte.de. Um allen Teilnehmenden den größtmöglichen Mehrwert zu bieten, weisen wir Sie darauf hin, dass im Legal Lunch Fragen bevorzugt werden, die für das gesamte Netzwerk relevant sind.
Die Veranstaltung wird zusammen mit unserem Schwester-Unternehmen ISiCO GmbH durchgeführt. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung und Teilnahme!
Ihr Referent
Rechtsanwalt, Counsel Berlin
Disclaimer:
Für externe Berater:innen und Kanzleien ist die Teilnahme kostenpflichtig. Wir erheben hierfür eine Gebühr von 99 € zzgl. MwSt.. Unternehmensjuristen sind vom Disclaimer nicht betroffen. Wenn Sie als externer Berater / externe Beraterin teilnehmen möchten, kontaktieren Sie uns bitte unter: event@srd-rechtsanwaelte.de. Bitte registrieren Sie sich ausschließlich mit Ihrer Firmen-E-Mail.
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