Rechtsberatung zu Forschung & Datennutzung
Forschung & Datennutzung
Daten für Forschung nutzbar machen
Wir beraten zu DSGVO, EHDS und Forschungsdatengesetz – damit Daten rechtssicher verarbeitet, geteilt und weiterverwendet werden können.
Welche Herausforderungen gibt es bei der rechtskonformen Durchführung von Forschungsprojekten und Datennutzung?
Bei der Nutzung und Verarbeitung von Daten für Forschungszwecke – insbesondere von Gesundheitsdaten – sind diverse Regulierungen zu Berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem
- die Regelungen zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS),
- das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten,
- das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)
- die Voraussetzungen des § 303e SGB V zur Datenverarbeitung
- die datenschutzrechtlichen Regelungen der DSGVO – insbesondere in Bezug auf das sog. Forschungsprivileg oder
- das geplante Forschungsdatengesetz.
All diese rechtlichen Anforderungen müssen bei der Durchführung von Forschungsprojekten oder der Entwicklung von Forschungsplattformen oder anderen digitalen Produkten im Forschungsbereich berücksichtigt werden.
So unterstützen wir Sie im Bereich Forschung und Datennutzung
- Ganzheitliche Beratung zu Datenschutz und Informationssicherheit:
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften sowie im Bereich IT-Sicherheit, um die rechtskonforme Durchführung von Forschungsprojekten, klinischen Studien oder Produktentwicklungen sicherzustellen. - Forschungsprivileg:
Wir klären und argumentieren für Sie, ob und dass Sie und Ihr Projekt in den Anwendungsbereich des Forschungsprivilegs der DSGVO fallen. - Datenverarbeitung nach SGB V:
Wir klären und argumentieren für Sie, ob und dass Ihr Projekt die Voraussetzungen des § 303e SGB V für die Datenverarbeitung erfüllt. - Datenschutzaudits und DSFA:
Wir führen Datenschutzaudits und Konformitätsbewertungen, einschließlich Datenschutz-Folgenabschätzungen, für Sie durch. - Vertragsgestaltung und -prüfung:
Wir erstellen und überprüfen Verträge, die speziell auf die Anforderungen von Forschungseinrichtungen und Dienstleistern in diesem Bereich zugeschnitten sind. - KI-Compliance:
Falls Künstliche Intelligenz bei Ihrem Forschungsprojekt oder -produkt eine Rolle spielt, entwickeln mit Ihnen AI-Governance-Strukturen und bereiten Sie optimal auf die Anforderungen der KI-Verordnung vor. - Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung:
Wir vertreten Sie bei der außergerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen sowie in Behörden- und Gerichtsverfahren. - Compliance-Schulungen:
Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen für Ihr Team an, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden über die rechtlichen Anforderungen im Forschungsbereich informiert sind.
Intro
Bei uns gilt: sicher, radikal, digital
SRD ist die Boutique-Kanzlei für digitale Projekte – vom Kick-off bis zum Go-Live. Wir vereinbaren technische Innovationen mit Compliance. Und schaffen dafür radikal klare rechtliche Spielräume.
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