Rechtsberatung zu Forschung und Datennutzung
Forschung und Datennutzung erfordern einen sensiblen Umgang mit komplexen rechtlichen Vorgaben – von der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach der DSGVO über die konforme Nutzung von Gesundheitsdaten bis zur Weiterverwendung von Forschungsdaten. Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Forschungseinrichtungen dabei, rechtliche Fallstricke zu vermeiden und ihre Projekte rechtskonform zu gestalten.
Welche Herausforderungen gibt es bei der rechtskonformen Durchführung von Forschungsprojekten und Datennutzung?
Bei der Nutzung und Verarbeitung von Daten für Forschungszwecke – insbesondere von Gesundheitsdaten – sind diverse Regulierungen zu Berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem
- die Regelungen zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS),
- das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten,
- das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)
- die Voraussetzungen des § 303e SGB V zur Datenverarbeitung
- die datenschutzrechtlichen Regelungen der DSGVO – insbesondere in Bezug auf das sog. Forschungsprivileg oder
- das geplante Forschungsdatengesetz.
All diese rechtlichen Anforderungen müssen bei der Durchführung von Forschungsprojekten oder der Entwicklung von Forschungsplattformen oder anderen digitalen Produkten im Forschungsbereich berücksichtigt werden.
So unterstützen wir Sie im Bereich Forschung und Datennutzung
- Ganzheitliche Beratung zu Datenschutz und Informationssicherheit:
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften sowie im Bereich IT-Sicherheit, um die rechtskonforme Durchführung von Forschungsprojekten, klinischen Studien oder Produktentwicklungen sicherzustellen. - Forschungsprivileg:
Wir klären und argumentieren für Sie, ob und dass Sie und Ihr Projekt in den Anwendungsbereich des Forschungsprivilegs der DSGVO fallen. - Datenverarbeitung nach SGB V:
Wir klären und argumentieren für Sie, ob und dass Ihr Projekt die Voraussetzungen des § 303e SGB V für die Datenverarbeitung erfüllt. - Datenschutzaudits und DSFA:
Wir führen Datenschutzaudits und Konformitätsbewertungen, einschließlich Datenschutz-Folgenabschätzungen, für Sie durch. - Vertragsgestaltung und -prüfung:
Wir erstellen und überprüfen Verträge, die speziell auf die Anforderungen von Forschungseinrichtungen und Dienstleistern in diesem Bereich zugeschnitten sind. - KI-Compliance:
Falls Künstliche Intelligenz bei Ihrem Forschungsprojekt oder -produkt eine Rolle spielt, entwickeln mit Ihnen AI-Governance-Strukturen und bereiten Sie optimal auf die Anforderungen der KI-Verordnung vor. - Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung:
Wir vertreten Sie bei der außergerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen sowie in Behörden- und Gerichtsverfahren. - Compliance-Schulungen:
Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen für Ihr Team an, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden über die rechtlichen Anforderungen im Forschungsbereich informiert sind.
Warum Schürmann Rosenthal Dreyer Ihr Partner für Forschungsprojekte ist
Schürmann Rosenthal Dreyer verbindet 16 Jahre juristische Expertise mit tiefgreifendem technischem Know-how, um Ihnen umfassende Lösungen im Bereich Forschung zu bieten. Unsere Kanzlei verfügt nicht nur über erfahrene Rechtsanwält:innen, sondern auch über Technologie-Expert:innen, die gemeinsam daran arbeiten, Ihre Forschungsprojekte rechtssicher und zukunftsorientiert zu gestalten. Als Initiator des Health & Law Netzwerks engagieren wir uns intensiv im Bereich Recht im Gesundheitssektor und setzen uns für die rechtliche Absicherung innovativer Gesundheitslösungen ein.
Unsere Kompetenz wurde mehrfach anerkannt: Wir wurden mit dem renommierten JUVE Award als Kanzlei des Jahres im Bereich Datenschutz und IT ausgezeichnet und zählen laut The Legal 500 zu den Top-Kanzleien 2024.
Vertrauen Sie auf Schürmann Rosenthal Dreyer – den Partner, der Ihre Forschungsprojekte mit einer einzigartigen Kombination aus juristischer Exzellenz und technischem Verständnis zum Erfolg führt.
Unverbindliches Erstgespräch im Bereich Forschung und Datennutzung
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