DORA-konformes IKT-Drittparteienmanagement mit rechtssicheren Dienstleister-Verträgen
- Prüfung und Gestaltung von DORA-konformen Dienstleister-Verträgen.
- Für Finanzinstitute und IKT-Dienstleister.
- Auf Wunsch auch ganzheitliche Beratung zur Umsetzung der DORA-Verordnung.
Schildern Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihre Situation und wir erörtern gemeinsam Ihren Beratungsbedarf.
Ausgezeichnet von:
Welche Anforderungen stellt die DORA-Verordnung?
DORA stellt detaillierte Anforderungen an das IKT-Risikomanagement und die Verträge mit IKT-Dienstleistern.
Im Mittelpunkt des IKT-Drittparteienrisikomanagements stehen detaillierte Anforderungen an Outsourcing-Verträge zwischen Finanzunternehmen und externen IKT-Dienstleistern. Verträge mit externen IKT-Dienstleistern müssen Mindestanforderungen erfüllen, um sicherzustellen, dass diese den hohen Sicherheitsanforderungen von DORA genügen. In Art. 30 DORA wird der Mindestvertragsinhalt verbindlich festgelegt. Die Anforderungen sollen sicherstellen, dass alle externen Dienstleistungen, die von diesen Dienstleistern erbracht werden, den hohen Sicherheits- und Resilienzanforderungen der Verordnung entsprechen.
Dabei ist zu beachten, dass für IKT-Dienstleister, die kritische oder wichtige Funktionen erbringen, noch strengere Anforderungen gelten.
Unsere Leistungen für Finanzinstitute und IKT-Dienstleister
- Für Finanzinstitute: Wir prüfen bestehende Verträge auf DORA-Konformität und unterstützen Sie bei der Verhandlung neuer Verträge mit IKT-Dienstleistern.
- Für IKT-Dienstleister: Wir begleiten Dienstleister bei der Umsetzung der DORA-Vorgaben und helfen bei der Prüfung und Anpassung von Verträgen.
- Wir erarbeiten für Sie das notwendige DORA-Vertragswerk, um Ihr Unternehmen schnellstmöglich auf die Umsetzung der Anforderungen vorzubereiten.
- Auf Wunsch erhalten Sie eine ganzheitliche Beratung zur Umsetzung der DORA-Verordnung. In Zusammenarbeit mit unserem Schwester-Unternehmen ISiCO GmbH können wir Sie nicht nur bei den rechtlichen sondern auch bei den technischen Aspekten im Bereich IT-Sicherheit unterstützen.
Unverbindliches Erstgespräch zur Umsetzung der DORA-Verordnung
Führen Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren spezialisierten Rechtsanwält:innen, um gemeinsam Ihre Situation und Ihren Beratungsbedarf zu erörtern!
Warum Schürmann Rosenthal Dreyer Ihr Partner für DORA-Verträge ist
Schürmann Rosenthal Dreyer hat in den vergangenen 16 Jahren unzählige Mandant:innen zur rechtssicheren Vertragsgestaltung beraten. Unsere Kanzlei verfügt nicht nur über erfahrene Rechtsanwält:innen, sondern auch über Technologie-Expert:innen, die gemeinsam daran arbeiten, Ihre DORA-Compliance zu gewährleisten.
Unsere Kompetenz wurde mehrfach anerkannt: Wir wurden mit dem renommierten JUVE Award als Kanzlei des Jahres im Bereich Datenschutz und IT ausgezeichnet und zählen laut The Legal 500 zu den Top-Kanzleien 2024.
Vertrauen Sie auf Schürmann Rosenthal Dreyer – den Partner, der Sie mit einer einzigartigen Kombination aus juristischer Exzellenz und technischem Verständnis erfolgreich vertreten wird.
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