SaaS-Verträge von spezialisierten Rechtsanwälten erstellen lassen

  • IT-rechtliche Beratung und Gestaltung von SaaS-Verträgen, SLAs und allen weiteren Bestandteilen von Software-Verträgen.
  • Rechtssichere Festlegung von Leistungen, Vertragsstrafen, Haftung und Gewährleistung.
  • Unterstützung bei Verhandlungen und Streitigkeiten mit Dienstleistern oder Kunden – z.B. bei Mängeln oder Verzögerungen.

Schildern Sie uns in einem unverbindlichen Erstgespräch Ihre Situation und wir erörtern gemeinsam Ihren Beratungsbedarf.

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Worauf kommt es bei SaaS-Verträgen an?

In der Regel werden Software-as-a-Service-Verträge (SaaS-Verträge) als vorformulierte Verträge bereitgestellt und fallen damit unter den Regelungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Das hat u.a. zur Folge, dass ungültige Klauseln durch die gesetzlichen Regelungen ersetzt werden.

Deshalb ist es entscheiden, dass die Regelungen im Vertrag einer AGB-Prüfung standhalten. Zum Beispiel können zu drastische Haftungsausschlüsse oder andere Klauseln, die die andere Vertragspartei unangemessen benachteiligen, unwirksam sein.

Außerdem enthalten SaaS-Verträge in den meisten Fällen Service Level Agreements (SLA), die Regelungen zu Leistungsumfang, Kennzahlen zu Qualität und Effizienz, Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten – aber auch Vertragsstrafen und Anreize beinhalten.

Eine möglichst genaue und vorausschauende SLA-Gestaltung sorgt dabei nicht nur für Klarheit und Transparenz zwischen den Vertragsparteien sondern kann auch das Risiko künftiger rechtlicher Auseinandersetzung minimieren. Professionelle SLAs dienen auch dem Risikomanagement, verbessern die Servicequalität und erhöhen die Kundenzufriedenheit.

Unsere Leistungen zu SaaS-Verträgen und im IT-Vertragsrecht

  • Erstellung von SaaS-Verträgen und Service Level Agreements
  • Vollumfängliche Rechtsberatung zu Software-Projekten und IT-Verträgen
  • Strategische Vertragsgestaltung für komplexe Software-Projekte
  • Analyse und Optimierung bestehender Verträge
  • Vertragsverhandlungen mit Dienstleistern und Kunden
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus SLAs,SaaS-Verträgen oder Lizenzen
  • Risikobewertung und Prävention
  • Unterstützung bei Vertragsänderungen oder -beendigungen

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Kundenstimme

Wir schätzen Schürmann Rosenthal Dreyer für exzellente Beratungsleistungen Im IT-Vertragsrecht. Für uns als mittelständisches IT - Beratungsunternehmen ist eine professionelle Unterstützung im IT - Vertragsrecht geschäftskritisch. Die Verlässlichkeit sowie die Fähigkeit, sich schnell in komplexe IT - Projekte einzuarbeiten und das passende Vertragswerk zu erarbeiten, ist in der Branche einmalig. Das Team arbeitet empathisch, flexibel und versteht es, unterschiedliche Anforderungen zielgerichtet umzusetzen.

– Max Haller, Geschäftsführer

Kundenstimme

Ich kann die Kanzlei Schürmann Rosenthal Dreyer uneingeschränkt empfehlen. Als Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge waren haben wir kompetente Rechtsberatung im komplexen Bereich des IT-Rechts und der IT-Regulierung gesucht – und hier gefunden. Die Zusammenarbeit hat mich in allen Belangen überzeugt. Wer erstklassige Rechtsberatung im IT-Bereich sucht, ist bei dieser Kanzlei genau richtig.

– Anja Stranz, Mitglied des Vorstandes

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Warum Schürmann Rosenthal Dreyer Ihr Partner im IT-Vertragsrecht ist

Schürmann Rosenthal Dreyer hat in den vergangenen 16 Jahren unzählige Mandant:innen zu Software-Projekten betreut und zu IT-Verträgen beraten. Unsere Kanzlei verfügt nicht nur über erfahrene Rechtsanwält:innen, sondern auch über Technologie-Expert:innen, die gemeinsam daran arbeiten, Ihre digitalen Projekte rechtssicher und zukunftsorientiert zu gestalten.

Unsere Kompetenz wurde mehrfach anerkannt: Wir wurden mit dem renommierten JUVE Award als Kanzlei des Jahres im Bereich Datenschutz und IT ausgezeichnet und zählen laut The Legal 500 zu den Top-Kanzleien 2024.

Vertrauen Sie auf Schürmann Rosenthal Dreyer – den Partner, der Sie mit einer einzigartigen Kombination aus juristischer Exzellenz und technischem Verständnis erfolgreich vertreten wird.