EU – Kommission stellt Strategie für den Digitalen Binnenmarkt vor

Digital Single Market Strategy

Am 06.05.2015 hat die Europäische Kommission ihre „Digital Single Market Strategy“ vorgestellt. Diese ist auf mehrere Jahre angelegt und konzentriert sich auf zentrale, miteinander verknüpfte Maßnahmen, die die nur auf EU-Ebene ergriffen werden können. Es sollen drei Ziele erreicht werden: Erstens sollen Verbraucher und Unternehmen einen besseren Online-Zugang zu Waren und Dienstleistungen in ganz Europa erhalten. Zweitens sollen richtige Rahmenbedingungen für florierende digitale Netze und Dienste geschaffen werden und drittens das Wachstumspotenzial der digitalen Wirtschaft maximiert werden.

Zur Konkretisierung dieser Ziele sind insgesamt 16 Initiativen vorgesehen, für dessen Umsetzung ein straffer zeitlicher Fahrplan vorgelegt wurde.

Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte der Strategie dargestellt:

I. Besserer Online Zugang für Verbraucher & Unternehmen

1) Regeln für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel, denen Verbraucher und Unternehmer vertrauen können

Dabei soll zum einen erreicht werden, dass Unternehmen – insbesondere auch Unternehmerinnen und Unternehmer- neue Wachstumsmöglichkeiten in Europa geboten werden, da derzeit lediglich 7 % der kleinen und mittleren Unternehmen EU-weit im Online-Handel tätig sind. Zum anderen soll das Vertrauen der Verbraucher in den grenzüberschreitenden Internethandel gestärkt werden. Grund dafür ist, dass sich laut der EU – Kommission nur etwa 38 % der Verbraucher bei Onlinekäufen in an einem anderen europäischen Mitgliedstaat wohl fühlen. Im Vergleich dazu sind es 68 %, wenn sie im Internet bei einem Händler aus ihrem eigenen Mitgliedsstaat einkaufen. Dabei könnten die Verbraucher in der EU jährlich 11,7 Mrd. EUR sparen, wenn ihnen beim Kauf ein umfassendes Angebot an Waren und Dienstleistungen aus der EU zur Verfügung stünde.

Unternehmen sollten ihr Online-Geschäft auf Grundlage einheitlicher Regelungen abwickeln können, denn bisher wurden nur einige verbraucher- und vertragsrechtliche Aspekte beim Online Handel vollständig vereinheitlicht, so z.B. Anforderungen an die Informationen, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss mitzuteilen sind, sowie das Recht auf Rücktritt des Vertrages des Verbrauchers. Andere Aspekte des Vertragsrechts hingegen sind entweder nur in Form von Mindestvorschriften, mit der Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten diesbezüglich weitergehende Vorschriften zu erlassen. Für im Internet erworbene fehlerhafte digitale Inhalte – wie beispielsweise E-Books – gibt es gar keine speziellen EU-Vorschriften und auch innerhalb der Mitgliedsstaaten nur vereinzelt Regelungen. Als Folge scheuen vor allem kleinere und mittlere Unternehmen die hohen Zusatzkosten, die bei der Anpassung ihres Angebots an die Rechtslage des jeweiligen Mitgliedsstaates anfallen. Daher will die EU – Kommission noch vor Ende 2015 einen geänderten Vorschlag vorlegen, mit harmonisierten Vorschriften für den Online Erwerb digitaler Inhalte sowie Vorschriften, die es Händlern ermöglichen, anhand eines verbindlichen Sockels an wesentlichen vertragsrechtlichen EU-Bestimmungen für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Online-Handel mit Sachgütern auf ihr einzelstaatliches Recht zurückgreifen zu können. Darüber hinaus soll die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (VO (EG) Nr. 200672004) überarbeitet werden, um insbesondere die Befugnisse der Vollstreckungsbehörden klarer zu fassen. Zudem ist für Anfang 2016 eine EU-weite Online-Plattform für die Streitbeilegung geplant.

Ferner sollen im ersten Halbjahr 2016 Maßnahmen zur Verbesserung der Preistransparenz und der regulatorischen Aufsicht über die Paketzustellung auf den Weg gebracht werden, um erschwinglichere, hochwertige und grenzüberschreitende Paketzustelldienste zu gewährleisten, da die derzeit hohen Lieferkosten nach Auffassung der Kommission den grenzüberschreitenden Online-Handel behindern.

Auch die unterschiedlichen Mehrwertsteuersysteme in den EU-Mitgliedsstaaten sollen angepasst werden, um den Verwaltungsaufwand für die Online-Händler zu verringern.

2) Verhinderung von Geoblocking

Ein weiterer Schwerpunkt der Strategie zum digitalen Binnenmarkt ist die Vermeidung von sogenannten Geoblocking, denn diese aus kommerziellen Gründen ausgeübte Praxis von Online-Händlern sperrt den Zugang zu Websites in anderen Mitgliedsstaaten. Geoblocking schränkt die Möglichkeiten und die Auswahl der Verbraucher erheblich ein, so betrafen laut der EU-Kommission 74 % der beim Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren eingegangenen Beschwerden über Preisunterschiede oder eine sonstige geografisch bedingte Ungleichbehandlungen, Online-Käufe in anderen Mitgliedsstaaten. Infolgedessen wird die EU-Kommission im ersten Halbjahr 2016 einen Regelungsentwurf vorlegen. Dies könnte beispielweise in Form einer Änderung des Rechtsrahmens für den elektronischen Geschäftsverkehr geschehen.

3) Modernes europäisches Urheberrecht

Das Urheberrecht ist die Grundlage für Europas Kulturindustrie und Kreativität. Bisher sind aber nach wie vor Hürden bezüglich der Portabilität urheberrechtlich geschützter Inhalte weit verbreitet sowie der Zugang zu Diensten, die solche Inhalte anbieten. Betroffen sind davon insbesondere Verbraucher, die sich im EU-Ausland aufhalten, aber aus urheberrechtlichen Gründen nicht auf Inhalte –häufig Videodienste- zugreifen können, die sie in ihrem EU-Heimatland erworben haben. Auch Unternehmer sind davon betroffen, denn Beschränkungen, die ihnen den Verkauf im Ausland verbieten, stellen ein Problem dar. Es brauch daher ein stärker harmonisiertes Urheberrecht, welches diese Hürden überwindet. Diesbezüglich wird die EU-Kommission noch vor Ende 2015 Regelungsvorschläge unterbreiten, um die Unterschiede zwischen den nationalen Urheberrechtssystemen zu verringern und den Nutzern EU-weit einen umfassenderen Online-Zugang zu geschützten Werken zu ermöglichen.

II. Schaffung der richtigen Rahmenbedingungen für moderne digitale Netze

1) Telekommunikationsvorschriften

Eine Reform der Telekommunikationsvorschriften stellt ebenfalls ein wichtiges Vorhaben der EU-Kommission dar. Dabei sollen insbesondere im Rahmen eines Maßnahmenpakets für den Telekommunikationsbinnenmarkt einheitliche Regelungen für die Netzneutralität und damit zusammenhängenden Roaming Kosten in Angriff genommen werden. Auch die Funkfrequenzen sollen von den Mitgliedsstaaten auf einer einheitlichen Grundlage verwaltet werden, die den Erfordernissen eines digitalen Binnenmarkts entspricht.

2) Online-Plattformen

Da die Marktmacht mancher Online-Plattformen laut EU-Kommission nicht unbedenklich ist, soll die Rolle dieser Plattformen umfassend analysiert werden. Insbesondere soll sich im Rahmen dieser Untersuchung mit der Verwendung der von den Plattformen gesammelten Daten, der Transparenz hinsichtlich bezahlter Werbung und Links und der Beziehungen zwischen Plattform und Anbietern befasst werden. Davon betroffen werden auch Plattformen der „Sharing Community`“ wie z.B. Uber und AirBnB sein.

3) Datenschutz

Überdies soll das Vertrauen beim Umgang mit personenbezogenen Daten gestärkt und gegen Cyberkriminalität vorgegangen werden. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung wird zum einen die Verabschiedung der Richtlinie über die Netz- und Informationssicherheit sein und zum anderen die Datenschutz-Grundverordnung. Sobald diese verabschiedet sind, wird die EU-Kommission die e-Datenschutz Richtlinie überprüfen.

III. Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft

Um das Potenzial der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft optimal ausnutzen zu können, sollen technische und gesetzliche Barrieren abgebaut werden. Diesbezüglich wird die EU-Kommission im Jahr 2016 eine europäische Initiative zum „freien Datenfluss“ vorschlagen, in der sie sich mit Beschränkungen, deren Grund nicht im Schutz personenbezogener Daten besteht, befassen. So wird auch eine europäische Cloud-Initiative vorgestellt werden, in der es um die Zertifizierung von Cloud-Diensten, Verträge, den Wechsel des Cloud-Dienstanbieters und eine Forschungs-Cloud für die offene Wissenschaft gehen wird.

Abschließend ist festzuhalten, dass – auch aufgrund des zeitlichen Fahrplans bis Ende des Jahres 2016- die vorgeschlagenen Maßnahmen ein ehrgeiziges Vorhaben darstellen und abzuwarten bleibt, ob diese auch tatsächlich so angenommen werden wie sie vorgeschlagen wurden.[:en]Am 06.05.2015 hat die Europäische Kommission ihre „Digital Single Market Strategy“ vorgestellt. Diese ist auf mehrere Jahre angelegt und konzentriert sich auf zentrale, miteinander verknüpfte Maßnahmen, die die nur auf EU-Ebene ergriffen werden können. Es sollen drei Ziele erreicht werden: Erstens sollen Verbraucher und Unternehmen einen besseren Online-Zugang zu Waren und Dienstleistungen in ganz Europa erhalten. Zweitens sollen richtige Rahmenbedingungen für florierende digitale Netze und Dienste geschaffen werden und drittens das Wachstumspotenzial der digitalen Wirtschaft maximiert werden.

Zur Konkretisierung dieser Ziele sind insgesamt 16 Initiativen vorgesehen, für dessen Umsetzung ein straffer zeitlicher Fahrplan vorgelegt wurde.

Nachfolgend werden die wichtigsten Punkte der Strategie dargestellt:

I. Besserer Online Zugang für Verbraucher & Unternehmen

1) Regeln für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel, denen Verbraucher und Unternehmer vertrauen können

Dabei soll zum einen erreicht werden, dass Unternehmen – insbesondere auch Unternehmerinnen und Unternehmer- neue Wachstumsmöglichkeiten in Europa geboten werden, da derzeit lediglich 7 % der kleinen und mittleren Unternehmen EU-weit im Online-Handel tätig sind. Zum anderen soll das Vertrauen der Verbraucher in den grenzüberschreitenden Internethandel gestärkt werden. Grund dafür ist, dass sich laut der EU – Kommission nur etwa 38 % der Verbraucher bei Onlinekäufen in an einem anderen europäischen Mitgliedstaat wohl fühlen. Im Vergleich dazu sind es 68 %, wenn sie im Internet bei einem Händler aus ihrem eigenen Mitgliedsstaat einkaufen. Dabei könnten die Verbraucher in der EU jährlich 11,7 Mrd. EUR sparen, wenn ihnen beim Kauf ein umfassendes Angebot an Waren und Dienstleistungen aus der EU zur Verfügung stünde.

Unternehmen sollten ihr Online-Geschäft auf Grundlage einheitlicher Regelungen abwickeln können, denn bisher wurden nur einige verbraucher- und vertragsrechtliche Aspekte beim Online Handel vollständig vereinheitlicht, so z.B. Anforderungen an die Informationen, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss mitzuteilen sind, sowie das Recht auf Rücktritt des Vertrages des Verbrauchers. Andere Aspekte des Vertragsrechts hingegen sind entweder nur in Form von Mindestvorschriften, mit der Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten diesbezüglich weitergehende Vorschriften zu erlassen. Für im Internet erworbene fehlerhafte digitale Inhalte – wie beispielsweise E-Books – gibt es gar keine speziellen EU-Vorschriften und auch innerhalb der Mitgliedsstaaten nur vereinzelt Regelungen. Als Folge scheuen vor allem kleinere und mittlere Unternehmen die hohen Zusatzkosten, die bei der Anpassung ihres Angebots an die Rechtslage des jeweiligen Mitgliedsstaates anfallen. Daher will die EU – Kommission noch vor Ende 2015 einen geänderten Vorschlag vorlegen, mit harmonisierten Vorschriften für den Online Erwerb digitaler Inhalte sowie Vorschriften, die es Händlern ermöglichen, anhand eines verbindlichen Sockels an wesentlichen vertragsrechtlichen EU-Bestimmungen für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Online-Handel mit Sachgütern auf ihr einzelstaatliches Recht zurückgreifen zu können. Darüber hinaus soll die Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (VO (EG) Nr. 200672004) überarbeitet werden, um insbesondere die Befugnisse der Vollstreckungsbehörden klarer zu fassen. Zudem ist für Anfang 2016 eine EU-weite Online-Plattform für die Streitbeilegung geplant.

Ferner sollen im ersten Halbjahr 2016 Maßnahmen zur Verbesserung der Preistransparenz und der regulatorischen Aufsicht über die Paketzustellung auf den Weg gebracht werden, um erschwinglichere, hochwertige und grenzüberschreitende Paketzustelldienste zu gewährleisten, da die derzeit hohen Lieferkosten nach Auffassung der Kommission den grenzüberschreitenden Online-Handel behindern.

Auch die unterschiedlichen Mehrwertsteuersysteme in den EU-Mitgliedsstaaten sollen angepasst werden, um den Verwaltungsaufwand für die Online-Händler zu verringern.

2) Verhinderung von Geoblocking

Ein weiterer Schwerpunkt der Strategie zum digitalen Binnenmarkt ist die Vermeidung von sogenannten Geoblocking, denn diese aus kommerziellen Gründen ausgeübte Praxis von Online-Händlern sperrt den Zugang zu Websites in anderen Mitgliedsstaaten. Geoblocking schränkt die Möglichkeiten und die Auswahl der Verbraucher erheblich ein, so betrafen laut der EU-Kommission 74 % der beim Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren eingegangenen Beschwerden über Preisunterschiede oder eine sonstige geografisch bedingte Ungleichbehandlungen, Online-Käufe in anderen Mitgliedsstaaten. Infolgedessen wird die EU-Kommission im ersten Halbjahr 2016 einen Regelungsentwurf vorlegen. Dies könnte beispielweise in Form einer Änderung des Rechtsrahmens für den elektronischen Geschäftsverkehr geschehen.

3) Modernes europäisches Urheberrecht

Das Urheberrecht ist die Grundlage für Europas Kulturindustrie und Kreativität. Bisher sind aber nach wie vor Hürden bezüglich der Portabilität urheberrechtlich geschützter Inhalte weit verbreitet sowie der Zugang zu Diensten, die solche Inhalte anbieten. Betroffen sind davon insbesondere Verbraucher, die sich im EU-Ausland aufhalten, aber aus urheberrechtlichen Gründen nicht auf Inhalte –häufig Videodienste- zugreifen können, die sie in ihrem EU-Heimatland erworben haben. Auch Unternehmer sind davon betroffen, denn Beschränkungen, die ihnen den Verkauf im Ausland verbieten, stellen ein Problem dar. Es brauch daher ein stärker harmonisiertes Urheberrecht, welches diese Hürden überwindet. Diesbezüglich wird die EU-Kommission noch vor Ende 2015 Regelungsvorschläge unterbreiten, um die Unterschiede zwischen den nationalen Urheberrechtssystemen zu verringern und den Nutzern EU-weit einen umfassenderen Online-Zugang zu geschützten Werken zu ermöglichen.

II. Schaffung der richtigen Rahmenbedingungen für moderne digitale Netze

1) Telekommunikationsvorschriften

Eine Reform der Telekommunikationsvorschriften stellt ebenfalls ein wichtiges Vorhaben der EU-Kommission dar. Dabei sollen insbesondere im Rahmen eines Maßnahmenpakets für den Telekommunikationsbinnenmarkt einheitliche Regelungen für die Netzneutralität und damit zusammenhängenden Roaming Kosten in Angriff genommen werden. Auch die Funkfrequenzen sollen von den Mitgliedsstaaten auf einer einheitlichen Grundlage verwaltet werden, die den Erfordernissen eines digitalen Binnenmarkts entspricht.

2) Online-Plattformen

Da die Marktmacht mancher Online-Plattformen laut EU-Kommission nicht unbedenklich ist, soll die Rolle dieser Plattformen umfassend analysiert werden. Insbesondere soll sich im Rahmen dieser Untersuchung mit der Verwendung der von den Plattformen gesammelten Daten, der Transparenz hinsichtlich bezahlter Werbung und Links und der Beziehungen zwischen Plattform und Anbietern befasst werden. Davon betroffen werden auch Plattformen der „Sharing Community`“ wie z.B. Uber und AirBnB sein.

3) Datenschutz

Überdies soll das Vertrauen beim Umgang mit personenbezogenen Daten gestärkt und gegen Cyberkriminalität vorgegangen werden. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung wird zum einen die Verabschiedung der Richtlinie über die Netz- und Informationssicherheit sein und zum anderen die Datenschutz-Grundverordnung. Sobald diese verabschiedet sind, wird die EU-Kommission die e-Datenschutz Richtlinie überprüfen.

III. Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft

Um das Potenzial der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft optimal ausnutzen zu können, sollen technische und gesetzliche Barrieren abgebaut werden. Diesbezüglich wird die EU-Kommission im Jahr 2016 eine europäische Initiative zum „freien Datenfluss“ vorschlagen, in der sie sich mit Beschränkungen, deren Grund nicht im Schutz personenbezogener Daten besteht, befassen. So wird auch eine europäische Cloud-Initiative vorgestellt werden, in der es um die Zertifizierung von Cloud-Diensten, Verträge, den Wechsel des Cloud-Dienstanbieters und eine Forschungs-Cloud für die offene Wissenschaft gehen wird.

Abschließend ist festzuhalten, dass – auch aufgrund des zeitlichen Fahrplans bis Ende des Jahres 2016- die vorgeschlagenen Maßnahmen ein ehrgeiziges Vorhaben darstellen und abzuwarten bleibt, ob diese auch tatsächlich so angenommen werden wie sie vorgeschlagen wurden.[:]

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