12.07.2024

Aktuelles zur KI-VO: Logbuch zur geplanten Verordnung

Für die hinreichende Vorbereitung auf die kommende KI-VO empfiehlt es sich, aktuelles rund um die Verordnung im Blick zu behalten. Dafür werden an dieser Stelle stets die wichtigsten Entwicklungen im Gesetzgebungsprozess dargestellt. Der jeweils neueste Beitrag ist dabei an oberster Stelle zu finden.

Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren

Inhalt

Die Arbeiten an der kommenden KI-Verordnung (KI-VO) der EU sind in vollem Gange. Nach seinem In-Kraft-Treten wird das Gesetz die Entwicklung und Verwendung von KI in der gesamten EU regeln. Da es sich um eine Verordnung handelt, werden die Regelungen unmittelbar in den Mitgliedsstaaten wirksam sein. Eines Umsetzungsaktes in nationales Recht bedarf es nicht. Der Entwurf zur Verordnung war im April 2021 von der EU-Kommission vorgelegt worden. Vorrangig geht es darum, einen europäischen Rechtsrahmen für KI zu schaffen. Darüber hinaus soll jedoch ein weltweiter Standard für den ethischen Einsatz und die Entwicklung der Technologie entstehen.

Viele der künftigen Vorgaben werden sich voraussichtlich nicht mehr erheblich ändern. Das grundlegende Regelungsgerüst ist daher schon jetzt abzusehen und Unternehmen können sich darauf vorbereiten. Als Leitfaden kann dafür unser Whitepaper zur kommenden Verordnung genutzt werden.

Newsletter

Alle wichtigen Neuigkeiten zu Themen wie Datenschutz, Künstliche Intelligenz, IT-Recht und vielen mehr – einmal monatlich in Ihr Postfach.

Bitte rechnen Sie 3 plus 1.

Mit Klick auf den Button stimmen Sie dem Versand unseres Newsletters und der aggregierten Nutzungsanalyse (Öffnungsrate und Linkklicks) zu. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, z.B. über den Abmeldelink im Newsletter. Mehr Informationen: Datenschutzerklärung.

Der Trilog zwischen den EU-Gesetzgebungsorganen ist abgeschlossen. EU-Parlament und EU-Ministerrat haben ihre Kompromissversionen zum KI-VO-Entwurf ausgearbeitet und sich auf die zentralen Inhalte geeinigt. Das EU-Parlament hat bereits positiv über die Verabschiedung der Verordnung abgestimmt. Feinheiten werden noch in der nächsten Zeit abgerundet und der Prozess findet seinen Abschluss mit einem formellen Abstimmungstermin beim Ministerrat. Mit dem finalen Inkrafttreten der Verordnung ist im zweiten Quartal 2024 zu rechnen. Im Anschluss wird es für Unternehmen eine Umsetzungsfrist von grundsätzlich zwei Jahren geben, wobei jedoch die ersten Verbote zu besonders wichtigen Regelungsgebieten bereits 6 Monate nach Inkrafttreten greifen.

Informieren Sie sich hier für alle News und Updates rund um die geplante KI-Verordnung.

Inhalt

Unsere Experten zum Thema

Weitere Neuigkeiten

30.09.2024

Künstliche Intelligenz (KI) – wer haftet, wenn ein Roboter versagt?

20.09.2024

Datenschutz und M&A: Data Due Diligence und der Schlüssel zur rechtssicheren Datennutzung

12.09.2024

Microsoft Copilot für M365 & Datenschutz: So gelingt der sichere Einsatz im Unternehmen