07.03.2025
Was verlangt der Data Act von Unternehmen im Energie-Sektor?
Der Data Act (dt. Datengesetz oder Datenverordnung) führt branchenweit zu erheblichem Anpassungsdruck bei betroffenen Unternehmen. Auch für den Datenaustausch im Energie-Sektor spielt die neue Regulierung künftig eine zentrale Rolle. Durch den Data Act soll innerhalb der Wertschöpfungskette fairer Zugang zu erzeugten Daten und deren Nutzung gewährleistet werden. Zu diesem Zweck schafft die Verordnung neue Spielregeln für die Zugänglichmachung solcher Daten sowie die Interoperabilität von Produkten und Diensten. Wir erklären Ihnen, welchen Einfluss der Data Act auf den Energie-Sektor hat und wie sich seine Akteure für die Nutzung des Innovationspotenzials wappnen können.
Inhalt
- Welche Unternehmen und Organisationen im Energie-Sektor sind besonders vom Data Act betroffen?
- Was verlangt der Data Act von diesen Unternehmen?
- Um welche Daten geht es im Energie-Sektor?
- Welche Herausforderungen bringt der Data Act für den Energie-Sektor mit sich?
- Bis wann haben die betroffenen Unternehmen Zeit, sich auf den Data Act vorzubereiten?
- Was müssen die betroffenen Unternehmen und Organisationen tun?
- Der Energie-Sektor im Kontext der europäischen Datenstrategie
- Welche Potenziale birgt der Data Act für die Energiewirtschaft?
- Wie kann SRD Rechtsanwälte beim Data Act im Energie-Sektor unterstützen?
Welche Unternehmen und Organisationen im Energie-Sektor sind besonders vom Data Act betroffen?
Der Data Act unterscheidet nicht zwischen Branchen und Organisationsformen. Normadressaten sind in erster Linie Hersteller vernetzter Produkte, Anbieter verbundener Dienste und Datenverarbeitungsdienste. Für Kleinst- und Kleinunternehmen sind die Verordnung jedoch gewisse Ausnahmen – etwa betreffend die Pflichten zur Datenweitergabe – vor.
In der Energiewirtschaft sind die neuen Regeln besonders für folgende Unternehmen relevant:
- Hersteller von Energieanlagen: Unternehmen, Energieumwandlungsanlagen, Energietransportanlagen und Energiespeicher produzieren. Sämtliche Energieanlagen, also beispielsweise die Windkraftanlagen oder Solarmodule, erzeugen kontinuierlich Daten und fallen daher in den Anwendungsbereich des Data Act.
- Energieversorger und Netzbetreiber: Diese Unternehmen sammeln und verarbeiten große Mengen an Verbrauchs- und Netzwerkdaten. Der Data Act spielt insofern im Hinblick auf Datenzugang und -verwendung eine wichtige Rolle.
- Anbieter von Smart-Home-Lösungen: Auch Hersteller von intelligenten Stromzählern und Energiemanagementsystemen fallen in den Anwendungsbereich des Data Acts.
- Betreiber von Energieanlagen: Windpark- oder Solarparkbetreiber erzeugen durchgehend große Mengen an Energiedaten. Durch den Data Act erhalten Betreiber umfassende Rechte an diesen Daten.
Was verlangt der Data Act von diesen Unternehmen?
Der Data Act regelt die Bereitstellung von Daten, die bei der Nutzung vernetzter Produkte oder verbundener Dienste erzeugt werden. Diese Daten können auf unterschiedliche Weise sinnvoll genutzt werden - beispielsweise indem sie dem Hersteller eines Produkts Rückschlüsse über dessen konkrete Verwendung ermöglichen und dadurch Innovationspotenziale aufzeigen.
Bisher konnten Hersteller und Anbieter die Hoheit über diese Daten vertraglich relativ frei und somit zu ihren Gunsten regeln. Aufgrund des hohen wirtschaftlichen Werts erzeugter Daten, möchte der Data Act die Nutzungsrechte an solchen gewissermaßen "demokratisieren": Wer Daten erzeugt, soll diese im Rahmen berechtigter Interessen auch nutzen oder an Dritte weitergeben dürfen. Die Verordnung legt deshalb bestimmte Rechte und Pflichten im Hinblick auf Datenzugang und Interoperabilität fest.
Nutzern von vernetzten Produkten und verbundenen Diensten - beispielsweise Betreiber von Energieanlagen - gewährt der Data Act ein Zugangsrecht zu allen Daten, die während deren Nutzung erzeugt werden. Erforderlich ist, dass diese Daten entweder direkt zugänglich sind oder dem Nutzer auf Verlangen - und soweit technisch möglich - kontinuierlich und in Echtzeit zur Verfügung gestellt werden. Hersteller müssen somit neue technische Anpassungen vornehmen, damit die Daten in einem zugänglichen Format bereitgestellt werden können.
Eine weitere relevante Neuerung stellt die faktische Pflicht zum Abschluss von Datenlizenzverträgen (Art. 4 Abs. 13 Data Act) bei der Nutzung von "ohne Weiteres verfügbaren Daten" dar: Produktdaten und verbundene Dienstdaten, die ein Dateninhaber ohne unverhältnismäßigen Aufwand rechtmäßig von dem vernetzten Produkt oder verbundenen Dienst erhält oder erhalten kann, darf der Hersteller künftig nur noch nach Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Betreiber nutzen.
Perspektivisch kann dies beispielsweise die Hersteller von Energieanlagen betreffen: Die Nutzung von Daten, die bei der Stromerzeugung anfallen, dürfte in den meisten Fällen nur auf Grundlage einer Datenlizenzvereinbarung rechtmäßig sein.
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Um welche Daten geht es im Energie-Sektor?
Der Data Act legt einen weiten Datenbegriff zugrunde und definiert diese als "digitale Darstellung von Handlungen, Tatsachen oder Informationen sowie jede Zusammenstellung solcher Handlungen, Tatsachen oder Informationen auch in Form von Ton-, Bild- oder audiovisuellem Material".
Konkret zielt die neue Verordnung jedoch auf "Produktdaten" und "verbundene Dienstdaten". Dabei handelt es sich um Daten, die durch die Nutzung des Produkts oder verbundenen Dienstes entstehen und somit von dem jeweiligen Nutzer erzeugt werden.
Eine weitere Spezifikation stellen sog. "ohne Weiteres verfügbaren Daten" dar: Dabei handelt es sich um Produktdaten und verbundene Dienstdaten, die ein Dateninhaber ohne unverhältnismäßigen Aufwand rechtmäßig von dem vernetzten Produkt oder verbundenen Dienst erhält oder erhalten kann.
Letztlich betrifft der Data Act im Energiesektor alle Daten die beim Betrieb spezifischer Produkte und Dienste, etwa Energieanlagen und Energiemanagementsystemen, anfallen und dem Hersteller übermittelt werden. Diese dienen häufig dazu die Systemleistung zu kontrollieren und Optimierungspotenziale auszuschöpfen. In der Regel handelt es sich dabei um Leistungs-, Betriebs- und Umweltdaten, aber auch Daten zu Systemfehlern und Diagnosen.
Welche Herausforderungen bringt der Data Act für den Energie-Sektor mit sich?
Das europäische Datenrecht besteht aus mehreren "Regelungsbausteinen", die zusammen ein kohärentes Regelwerk für die europäische Datenstrategie bilden. Dessen erste Säule bildet der Data Governance Act (DGA), der Prozesse und Strukturen für den freiwilligen Datenaustausch und die gemeinsame Datennutzung schafft.
Der Data Act stellt in diesem Zusammenhang mit seinen Regeln betreffend den fairen Datenzugang und die faire Datennutzung die zweite Säule der der europäischen Datenstrategie. Diese Regeln werden durch sektorspezifische Vorschriften und die Schaffung dazugehöriger Datenräume ergänzt.
Der Data Act verlangt von betroffenen Unternehmen, dass sie den Nutzern den Zugriff auf die von vernetzten Geräten generierten Daten ermöglichen und sogar die Weitergabe an Dritte unterstützen. Bereits vor dem Data Act bestanden mit der EU-Elektrizitätsverordnung (VO (EU) 2019/943) und der Richtlinie über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Richtlinie (EU) 2019/944) bestimmte Vorschriften betreffend Datenzugang und Interoperabilität.
Der Data Act birgt nunmehr zahlreiche Herausforderungen für die gesamte Energieindustrie:
- Datenzugangsrechte: Nutzer von vernetzten Produkten, wie Windkraftanlagen oder Solarparks, erhalten das Recht auf Zugang zu allen während des Betriebs erzeugten Daten.
- Datenlizenzvereinbarungen: Hersteller müssen explizite Vereinbarungen mit Nutzern treffen, um weiterhin Zugang zu den Daten zu haben und diese zu nutzen.
- Technische Anpassungen: Systeme müssen angepasst werden, um den geforderten Datenzugang in zugänglichen Formaten zu ermöglichen.
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Bis wann haben die betroffenen Unternehmen Zeit, sich auf den Data Act vorzubereiten?
Der Data Act ist bereits am 11. Januar 2024 in Kraft getreten und wird ab dem 12. September 2025 direkt in der EU anwendbar. Unternehmen im Energie-Sektor haben also bis dahin Zeit, die notwendigen Prozesse und technischen Voraussetzungen zu schaffen.
Die Vorbereitungszeit sollte intensiv genutzt werden, um die internen Strukturen anzupassen und sich strategisch auf die neuen Anforderungen einzustellen.
Als EU-Verordnung gilt der Data Act unmittelbar in den einzelnen Mitgliedstaaten. Bestimmte Aspekte - etwa zu den behördlichen Zuständigkeiten - müssen jedoch durch den nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden.
Mit dem Data Act-Durchführungsgesetz (DA-DG) haben das BMWK sowie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt und die Länder- und Verbändeanhörung begonnen. Da die Frist für Stellungnahmen erst am 14.03.2025 und dementsprechend in der neuen Legislaturperiode des Bundestages endet, ist fraglich inwiefern das Gesetzesvorhaben in dieser Form tatsächlich umgesetzt wird.
Was müssen die betroffenen Unternehmen und Organisationen tun?
Um sich auf den Data Act vorzubereiten, sollten Unternehmen im Energie-Sektor folgende Schritte unternehmen:
- Dateninventur durchführen: Eine genaue Analyse aller Datenströme, die bei der Nutzung von Energieanlagen, Netzen oder Smart-Home-Geräten anfallen. Dadurch können Unternehmen nachvollziehen, welche Datenzugriffsrechte sie künftig wie gewähren müssen.
- Systemanpassungen: Entwicklung und Implementierung technischer Lösungen, um den Nutzern den gesetzlich vorgeschriebenen Datenzugang zu ermöglichen.
- Erstellung von Datenlizenzverträgen: Ausarbeitung und Abschluss von Vereinbarungen mit Nutzern zur weiteren Nutzung der generierten Daten.
- Datensicherheit und Compliance: Der Data Act fordert von Dateninhabern mit den Datennutzern angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vorzusehen. Darunter fallen beispielsweise Mustervertragsklauseln, Vertraulichkeitsvereinbarungen, Zugangsprotokolle, technische Normen und Verhaltenskodizes.
- Nutzerinformation: Aufklärung der Kund:innen über ihre neuen Rechte und die Möglichkeiten der Datennutzung.
- Entwicklung neuer innovativer Geschäftsmodelle: Nutzung der Chancen des Data Acts zur Entwicklung innovativer, datenbasierter Dienstleistungen im Energiesektor.
Der Energie-Sektor im Kontext der europäischen Datenstrategie
Das europäische Datenrecht besteht aus mehreren "Regelungsbausteinen", die zusammen ein kohärentes Regelwerk für die europäische Datenstrategie bilden. Dessen erste Säule bildet der Data Governance Act (DGA), der Prozesse und Strukturen für den freiwilligen Datenaustausch und die gemeinsame Datennutzung schafft.
Der Data Act stellt in diesem Zusammenhang mit seinen Regeln betreffend den fairen Datenzugang und die faire Datennutzung die zweite Säule der der europäischen Datenstrategie. Diese Regeln werden durch sektorspezifische Vorschriften und die Schaffung dazugehöriger Datenräume ergänzt.
Vor allem Datenräumen werden künftig eine wichtige Rolle für Innovation und Entwicklung spielen: Diese stellen eine offene, föderierte Infrastruktur bereit, um den souveränen Datenaustausch zwischen verschiedenen Akteuren zur ermöglichen.
Während die Schaffung eines europäischen Datenraums für das Gesundheitswesen mit der EHDS-VO bereits fortgeschritten ist, steckt die Schaffung spezifischer Datenräume für die Energiebranche noch in den Kinderschuhen. Dabei birgt gerade der Datenaustausch im Energiesektor große Chancen - etwa im Hinblick auf die Energiewende.
Auf EU-Ebene sind insofern bereits verschiedene Projekte für die Entwicklung von Datenräumen angestoßen worden. Welche sektorspezifischen Regeln auf den Energiesektor konkret zukommen, bleibt jedoch abzuwarten.
Welche Potenziale birgt der Data Act für die Energiewirtschaft?
Neben den Herausforderungen für die Energiewirtschaft, birgt der Data Act auch zahlreiche Chancen. Durch den verbesserten Datenzugang können Betreiber ihre Anlagen effizienter steuern und Wartungsmaßnahmen proaktiv planen.
Für viele Unternehmen lassen sich so Prozesse optimieren und effizienter gestalten. Der Data Act bietet außerdem eine Grundlage für innovative, datengetriebene Dienstleistungen und schafft einen fruchtbaren Boden für neue Geschäftsmodelle.
Betreiber erhalten infolge der Regulierung mehr Einblicke in die Leistung und den Zustand ihrer Anlage. Dies führt zu mehr Transparenz und Kontrolle, was fundierte Entscheidungen über aktuelle und künftige Entwicklungen erlaubt.
Wie kann SRD Rechtsanwälte beim Data Act im Energie-Sektor unterstützen?
Als spezialisierte Kanzlei für IT-Recht und Datenschutz bieten wir umfassende Unterstützung bei der Umsetzung des Data Acts im Energie-Sektor:
- Rechtliche Beratung: Wir prüfen den Umsetzungsbedarf in Ihrem Unternehmen und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihre individuellen Herausforderungen.
- Vertragsgestaltung und -anpassung: Unsere Experten unterstützen Sie bei der Erstellung und Anpassung rechtskonformer Verträge und stellen sicher, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten sind.
- Compliance- und Datenschutz-Management: Mit einem maßgeschneiderten Compliance-Konzept sorgen wir dafür, dass Ihre Datenprozesse den Anforderungen des Data Act gerecht werden. Zudem helfen wir Ihnen bei der Implementierung von Maßnahmen zum Schutz sensibler Daten.
- Schulungen und Workshops: Mit unseren Schulungen und Workshops sensibilisieren wir Ihre Mitarbeiter und sorgen dafür, dass die unternehmensweite Umsetzung des Data Act gelingt.
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Inhalt
- Welche Unternehmen und Organisationen im Energie-Sektor sind besonders vom Data Act betroffen?
- Was verlangt der Data Act von diesen Unternehmen?
- Um welche Daten geht es im Energie-Sektor?
- Welche Herausforderungen bringt der Data Act für den Energie-Sektor mit sich?
- Bis wann haben die betroffenen Unternehmen Zeit, sich auf den Data Act vorzubereiten?
- Was müssen die betroffenen Unternehmen und Organisationen tun?
- Der Energie-Sektor im Kontext der europäischen Datenstrategie
- Welche Potenziale birgt der Data Act für die Energiewirtschaft?
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