Rechtsberatung zu Künstlicher Intelligenz in der Gesundheitsbranche

Künstliche Intelligenz verändert die Gesundheitsbranche – doch die regulatorischen Anforderungen sind komplex. Ob als Entwickler, Anbieter oder Nutzer von KI-Systemen im Gesundheitsbereich: Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, alle rechtlichen Hürden sicher zu meistern. Von Datenschutz bis zur Einhaltung des AI Act – wir bieten maßgeschneiderte Beratung für eine rechtlich einwandfreie Umsetzung Ihrer KI-Projekte.

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Welche Anwendungsfälle gibt es für KI im Gesundheitssektor?

Künstliche Intelligenz findet im Gesundheitssektor vielfältige und innovative Anwendungen, die von der präzisen Diagnose bis zur individualisierten Patientenversorgung reichen. So werden KI-Algorithmen etwa in der radiologischen Bildanalyse eingesetzt, um Anomalien wie Tumore schneller und genauer zu erkennen als herkömmliche Verfahren

In der personalisierten Medizin analysieren KI-Systeme große Datenmengen, um für jeden Patienten maßgeschneiderte Therapien zu entwickeln. Auch in der Verwaltung steigert KI die Effizienz, indem sie administrative Prozesse automatisiert und Ressourcen optimal verteilt.

Diese Technologien optimieren nicht nur medizinische Entscheidungen, sondern tragen auch zur Kostensenkung und Prozessverbesserung im Gesundheitswesen bei.

Welche Herausforderungen gibt es für Nutzer, Entwickler und Anbieter von KI-Systemen im Gesundheitswesen?

Die Entwicklung oder Nutzung von KI-Systemen bringt aus vielen Gründen – insbesondere aber aufgrund der neuen KI-Verordnung – einige rechtliche Herausforderungen mit sich. So z.B.

  • AI Inventory: Unternehmen und Organisationen brauchen eine Übersicht über alle verwendeten KI-Systeme und deren Ausprägung.
  • AI Literacy: Die Führungskräfte und KI-Verantwortliche werden vom AI Act verpflichtet, über ausreichend Kompetenz im Bereich Künstliche Intelligenz zu verfügen.
  • AI Governance: Unternehmen und Organisationen benötigen effiziente Strukturen, um den Anforderungen der KI-Compliance gerecht zu werden.
  • Klassifizierung: Es musst festgestellt werden, ob es sich beim System um KI-Lösungen handelt und in welche Risiko-Klasse diese einzuordnen ist.
  • Rollenbestimmung: Für jedes KI-System muss bestimmt werden, ob das Unternehmen oder die Organisation als Anbieter oder Betreiber fungiert. Bei individueller Modifizierung kann diese Einteilung schwierig werden und je nach Rolle ändern sich auch die Compliance-Anforderungen.
  • Vertragsmanagement: Sowohl für Anbieter als auch für Betreiber von KI-Systemen ist die rechtssichere Vertragsgestaltung mit Dienstleistern oder Kunden elementar.
  • Datennutzung & Datenschutz: Bei KI-Systemen sind immer auch die Verarbeitung von (personenbezogenen) Daten und entsprechende rechtliche Vorschriften im Bereich Datenschutz, Geschäftsgeheimnissen und Datenbankenrecht zu berücksichtigen. Die Anforderungen für Gesundheitsdaten sind dabei besonders hoch.

So unterstützen wir Sie als Nutzer, Entwickler oder Anbieter von KI-Systemen

  • Regulatory Mapping:
    Identifikation relevanter rechtlicher Anforderungen durch detailliertes Mapping gemäß verschiedenen nationalen Vorgaben und EU-Datenregulierungen.
  • Data & AI Governance:
    Entwicklung und Anpassung von Governance-Strukturen, Identifizierung der Anforderungen und Vorbereitungen für die KI-Verordnung.
  • Schulungen:
    Workshops zur Reichweite und Umsetzung des Al Act, Vermittlung von Al-Kompetenz gem. Art. 4 Al Act für Führungskräfte, Produktteams und Entwickler.
  • AI Inventory:
    Unterstützung bei der Erstellung einer Übersicht aller KI Systeme im Unternehmen, einschließlich der Bestimmung, ob ein System als KI-System definiert werden muss oder nicht.
  • Vertragsgestaltung:
    Vertragsgestaltung im Zusammenhang mit Kl-Projekten, wie z.B. Entwicklungsverträge, KI-as-a-Service-Verträge (KIaaS) und weitere.
  • Beratung zu Externen Kl-Anwendungen:
    Beratung und Anleitung zur Nutzung externer Kl-Anwendungen und Prüfung von Drittanwendungen.
  • Anonymisierung & Pseudonymisierung:
    Ausgestaltung und Beratung zu Anonymisierungs- und Pseudonymisierungskonzepten
  • Risikobewertungen:
    Beratung zu Risikobewertungen im Rahmen von Datenschutz- und Grundrechte­folgen­abschätzungen in Bezug auf KI-Systeme.
  • Beratung zu Urheberrecht:
    Beratung zu urheberrechtlichen Implikationen im Zusammenhang mit GenAl (z.B. Rechte am Dateninput, Schutzfähigkeit von Prompts und Output).
  • Rechtskonforme Datennutzung:
    Beratung zu rechtskonformer Datennutzung von Big Data, maschinellem Lernen und generativer KI im Zusammenhang mit Datenschutzrecht, Geschäftsgeheimnissen und Datenbankrechten.
  • Beratung bei KI-Entwicklung:
    Ganzheitliche Beratung bzgl. Vertragsmanagement, Compliance und weiteren rechtlichen Aspekten bei KI-Entwicklungsprojekten.

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Warum Schürmann Rosenthal Dreyer Ihr Partner für eHealth-Lösungen ist

Schürmann Rosenthal Dreyer verbindet 16 Jahre juristische Expertise mit tiefgreifendem technischem Know-how, um Ihnen umfassende Lösungen im Bereich eHealth zu bieten. Unsere Kanzlei verfügt nicht nur über erfahrene Rechtsanwält:innen, sondern auch über Technologie-Expert:innen, die gemeinsam daran arbeiten, Ihre digitalen Gesundheitsprojekte rechtssicher und zukunftsorientiert zu gestalten. Als Initiator des Health & Law Netzwerks engagieren wir uns intensiv im Bereich Recht im Gesundheitssektor und setzen uns für die rechtliche Absicherung innovativer Gesundheitslösungen ein.

Unsere Kompetenz wurde mehrfach anerkannt: Wir wurden mit dem renommierten JUVE Award als Kanzlei des Jahres im Bereich Datenschutz und IT ausgezeichnet und zählen laut The Legal 500 zu den Top-Kanzleien 2024.

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