Rechtsberatung für Anbieter und Nutzer der Telematikinfrastruktur (TI)
Die Telematikinfrastruktur vernetzt das Gesundheitswesen sicher und effizient – jedoch stellt sie hohe Anforderungen an Datenschutz und Compliance. Ob als Anbieter oder Nutzer, unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der rechtssicheren Umsetzung Ihrer Projekte. Von der Anbindung über Sicherheitsstandards bis zur Datennutzung: Wir bieten spezialisierte Beratung, damit Sie alle regulatorischen Anforderungen erfüllen und Ihr Angebot zukunftssicher gestalten.
Was ist Telematikinfrastruktur (TI)?
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist eine sichere digitale Vernetzungsplattform für das deutsche Gesundheitswesen, die Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen miteinander verbindet. Sie ermöglicht den schnellen und sicheren Austausch medizinischer Informationen zur Verbesserung der Patientenversorgung.
Wichtige Anwendungen der TI sind die elektronische Patientenakte (ePA), das elektronische Rezept (E-Rezept), die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), der elektronische Medikationsplan (eMP), das Notfalldatenmanagement (NFDM) und die sichere Kommunikation im Medizinwesen (KIM).
Alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen, wie Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken, sind gesetzlich verpflichtet, sich an die TI anzuschließen, um diese Anwendungen nutzen zu können und eine effiziente, digitale Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Ab Mitte 2025 gilt diese Pflicht auch für Pflegeeinrichtungen.
Welche Herausforderungen gibt es für Anbieter und Nutzer von Telematikinfrastruktur-Leistungen?
Der Einsatz von Telemedizin und Gesundheitsplattformen bringt für Anbieter und Nutzer spezifische rechtliche und organisatorische Herausforderungen mit sich, die eine sorgfältige Planung und Umsetzung erfordern.
- Vertragsmanagement:
Als Nutzer oder Anbieter von Telematikinfrastruktur-Leistungen braucht es präzise vertragliche Regelungen mit externen Dienstleistern bzw. Kunden um Compliance sicherzustellen und sich selbst abzusichern. - Pflicht bzw. Berechtigung:
Für einige Organisationen im Gesundheitssektor muss geprüft werden, ob sie verpflichtet oder überhaupt berechtigt sind, sich der TI anzuschließen. - Zulassung:
Alle Komponenten und Dienste müssen von der Gematik zugelassen sein, bevor sie in der TI verwendet werden dürfen. Dafür gibt die Gematik Spezifikationen für Sicherheit, Interoperabilität und weitere Aspekte vor. - Datenschutz und IT-Sicherheit:
TI-Leistungen unterliegen besonders hohen Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit, um die Vertraulichkeit und Integrität der verarbeiteten Gesundheitsdaten zu gewährleisten. - Zugang zu Versichertendaten:
Sobald die ePA Anfang 2025 eingeführt wird, müssen Organisationen und Einrichtungen spezielle Anträge stellen, wenn sie Zugang zu den Versichertendaten bekommen möchten. - Kritis/NIS2:
Anbieter von TI-Leistungen fallen unter den Anwendungsbereich einiger IT-Sicherheitsrichtlinien, wie etwa Kritis, NIS2 oder weiterer. Entsprechend gibt es weitreichende Compliance-Anforderungen.
So unterstützen wir Anbieter und Nutzer von TI-Leistungen
- Rechtskonforme Durchführung: Wir unterstützen Sie bei allen Aspekten der rechtskonformen Durchführung von TI-Leistungen – sowohl als Nutzer entsprechender Dienstleistungen als auch als Anbieter und Entwickler.
- Anschluss an TI: Wir beraten Sie dazu, ob Sie verpflichtet oder berechtigt sind, sich der TI anzuschließen und unterstützen Sie bei der Umsetzung.
- Prüfung von Komponenten und Diensten: Wir prüfen Komponente und Dienste hinsichtlicher der Anforderungen der Gematik und unterstützen bei der Zulassung.
- Ganzheitliche Beratung zu Datenschutz und Informationssicherheit: Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften sowie im Bereich IT-Sicherheit, um den Schutz sensibler Gesundheitsdaten sicherzustellen.
- Datenschutzaudits und DSFA: Wir führen Datenschutzaudits und Konformitätsbewertungen, einschließlich Datenschutz-Folgenabschätzungen, für Sie durch und erstellen rechtssichere Datenschutzerklärungen.
- Datenschutzkonzepte: Wir erstellen für Sie die nötigen Zugriffs-, Berechtigungs- und Löschkonzepte sowie Anonymisierungs- und Pseudonymisierungskonzepte.
- Vertragsgestaltung und -prüfung: Wir erstellen und überprüfen Verträge mit Dienstleistern oder Kunden für TI-Leistungen.
- ePA-Anträge: Wir unterstützen Sie bei den Anträgen auf Zugang zu Versichertendaten aus der ePA, sobald diese möglich sind.
- Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung: Wir vertreten Sie bei der außergerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen sowie in Behörden- und Gerichtsverfahren.
- Compliance-Schulungen: Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen für Ihr Team an, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden über die rechtlichen Anforderungen im eHealth-Bereich informiert sind.
Warum Schürmann Rosenthal Dreyer Ihr Partner für eHealth-Lösungen ist
Schürmann Rosenthal Dreyer verbindet 16 Jahre juristische Expertise mit tiefgreifendem technischem Know-how, um Ihnen umfassende Lösungen im Bereich eHealth zu bieten. Unsere Kanzlei verfügt nicht nur über erfahrene Rechtsanwält:innen, sondern auch über Technologie-Expert:innen, die gemeinsam daran arbeiten, Ihre digitalen Gesundheitsprojekte rechtssicher und zukunftsorientiert zu gestalten. Als Initiator des Health & Law Netzwerks engagieren wir uns intensiv im Bereich Recht im Gesundheitssektor und setzen uns für die rechtliche Absicherung innovativer Gesundheitslösungen ein.
Unsere Kompetenz wurde mehrfach anerkannt: Wir wurden mit dem renommierten JUVE Award als Kanzlei des Jahres im Bereich Datenschutz und IT ausgezeichnet und zählen laut The Legal 500 zu den Top-Kanzleien 2024.
Vertrauen Sie auf Schürmann Rosenthal Dreyer – den Partner, der Ihre eHealth-Projekte mit einer einzigartigen Kombination aus juristischer Exzellenz und technischem Verständnis zum Erfolg führt.
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