Facebook-Fanpages adé?! Was ist dran am EuGH-Urteil?

Als ob Unternehmen mit der Umsetzung der DSGVO nicht schon genug zu tun hätten, stellt ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)(Urt. v. 5.06.2018, Az. C-210/16) Unternehmen, die Online-Präsenzen auf sozialen Netzwerken wie Facebook betreiben, vor neue Herausforderungen. Der EuGH nimmt neben Facebook selbst nun auch Betreiber von Facebook-Fanseiten in die Pflicht und entschied, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook die datenschutzrechtliche Verantwortung für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher trägt. Betreiber seien nämlich für die mittels Cookies von Facebook gesammelten Daten von Seitenbesuchern durch mögliche Auswertungen etc. an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beteiligt, so der EuGH.

Das bedeutet unter anderem, dass Nutzer vom Fanpage-Betreiber selbst darüber zu informieren sind, dass ihre Daten erhoben und in welcher Form diese genutzt werden. Außerdem könnten Nutzer nun Ihre Betroffenenrechte unter Umständen nicht nur gegenüber dem sozialen Netzwerk, sondern auch gegen die Betreiber der Fanseiten selbst geltend machen.

EuGH: Verantwortlichkeit der Betreiber folgt aus der Nutzung der User-Daten

Auslöser für die Entscheidung des EuGH war ein seit 2011 anhängiger Rechtsstreit zwischen dem schleswig-holsteinischen Landeszentrum für Datenschutz (ULD) und der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein. Das ULD hatte die Wirtschaftsakademie aufgefordert, ihre Facebook-Fanpage zu deaktivieren, da sie ihre Benutzer nicht auf die Verarbeitung der Nutzer-Daten hinwies. Als Begründung führte das ULD an, dass auch Betreiber von Facebook-Fanseiten für die Verarbeitung der Nutzerdaten verantwortlich seien. Dagegen klagte die Wirtschaftsakademie vor den Verwaltungsgerichten. In den ersten verwaltungsgerichtlichen Instanzen konnte sich die Auffassung des ULD nicht durchsetzen. Laut den Gerichten sei nur Facebook allein für die Verarbeitung verantwortlich.

Diese Auffassung hat der EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens verworfen. Ein Betreiber erhalte von Facebook bestimmte personenbezogene Daten zu Lebensstil und Interessen der Nutzer, “die ihn darüber informieren wo spezielle Werbeaktionen durchzuführen oder Veranstaltungen zu organisieren sind und ihm ganz allgemein ermöglichen, sein Informationsangebot so zielgerichtet wie möglich zu gestalten“ (Pressemitteilung des EuGH). Diese Entscheidungsmöglichkeit der Betreiber über die Daten der Nutzer mache sie laut EuGH zu Verantwortlichen im Sinne des Datenschutzrechts.

Was muss ich als Fanpage-Betreiber beachten?

Das Urteil muss zunächst durch die deutschen Gerichte umgesetzt werden. Trotzdem sollten sich Betreiber schon jetzt über die bestehenden Optionen Gedanken machen. So könnte abgewartet werden, wie Facebook auf das Urteil reagiert, den Fanseiten-Betreibern eventuell entgegenkommt und betroffene Nutzer von sich aus informiert.

Die Abschaltung der Fanseite wäre eine sichere (wenn auch sehr unattraktive) Lösung. Hier muss abgewogen werden, ob dies nicht zu große wirtschaftliche Nachteile mit sich bringt.

In jedem Fall sollte in den eigenen Datenschutzerklärungen über die Verarbeitung von Nutzerdaten aufgeklärt werden, sonst liegt ein Datenschutzverstoß vor. Ein einfacher Hinweis auf die Datenschutzerklärung von Facebook ist riskant, denn die ist teilweise sehr intransparent.

Urteil mit Ausstrahlungskraft

Das Urteil des EuGH wird in der Praxis weitreichende Auswirkungen auf Betreiber von Websites haben. „Insgesamt hat die Entscheidung das Potenzial, eine massive Veränderung bei der Nutzung von Analyse-Tools im Internet zu bewirken. Das hat Schatten und Licht. Der Schutz der betroffenen Personen wird verbessert, aber die Nutzer solcher Anwendungen vor nicht leicht und schnell lösbare Herausforderungen gestellt.“, sagte Dr. Kai-Uwe Loser, Vorstand des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. nach dem EuGH-Urteil. https://www.bvdnet.de/presse/fanpage-urteil-ist-meilenstein-fuer-online-verantwortung/

Nicht nur Facebook Fanseiten-Betreiber, sondern auch Anwender von Tracking-Tools und Social Media Plugins werden sich mit dem Urteil auseinandersetzen müssen. Wir werden weiter berichten.

 

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