Rechtsberatung zu Gesundheits-Apps

Gesundheits-Apps unterstützen Nutzer bei der Gesundheitsförderung, Überwachung medizinischer Werte oder Therapieunterstützung. Für Unternehmen und Organisationen, die solche Apps entwickeln oder anbieten, ergeben sich vielseitige rechtliche Herausforderungen, u.a. im Datenschutz, dem Datenzugangsrecht und der Vertragsgestaltung. Wir bieten umfassende rechtliche Beratung und Unterstützung bei der Entwicklung von Gesundheits-Apps – egal, ob Sie die App selbst entwickeln oder mit einem Dienstleister zusammenarbeiten.

Unsere Leistungen Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren

Was sind Gesundheits-Apps?

Gesundheits-Apps gehören zum Bereich eHealth und sind digitale Anwendungen, die Nutzerinnen und Nutzer dabei unterstützen, ihre Gesundheit zu fördern, medizinische Werte zu überwachen oder bestimmte Therapien zu begleiten. Sie decken ein breites Spektrum ab: von Fitness- und Ernährungs-Apps über Service-Apps, die an die Einnahme von Medikamenten erinnern oder Arzttermine organisieren, bis hin zu medizinischen Apps, die bei der Diagnose und Behandlung von Krankheiten helfen. Anbieter dieser Apps sind oft IT-Unternehmen, Pharmakonzerne oder Krankenkassen. Besonders bei medizinischen Apps ist die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wichtig, da sie als Medizinprodukte zugelassen werden müssen.

Welche Herausforderungen gibt es für Unternehmen & Organisationen bei der Nutzung und/oder Entwicklung von Gesundheits-Apps?

Sowohl Unternehmen und Organisationen, die Gesundheits-Apps nutzen als auch jene, die sie entwickeln, müssen datenschutzrechtliche Vorgaben einhalten. Dazu zählen u.a. Informations- und Dokumentationspflichten aber auch die Auseinandersetzung mit Behörden, Betroffenen und Wettbewerbern.

Darüber hinaus ist bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern – oder als externer Dienstleister – ein gutes Vertragsmanagement wichtig. Dabei geht es insbesondere um die Gestaltung von vorteilhaften Verträgen und der Umgang mit Ansprüchen bei Nicht- oder Schlechtleistung (z.B. Gewährleistung oder Schadensersatz).

Eine weitere Herausforderung ist das Datenzugangsrecht. Entwickler und Anbieter von Gesundheits-Apps müssen sicherstellen, dass sie den Zugang zu Daten, wie beispielsweise Patientendaten oder medizinischen Messwerten, auf rechtlich zulässige Weise erhalten und verarbeiten dürfen.

Wenn die Gesundheits-App KI-Funktionen enthält, kommen weitere Compliance-Anforderungen, etwa aus der KI-Verordnung oder aus dem Urheberrecht hinzu.

Schließlich kann es auch sinnvoll sein, eine App vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als "Digitale Gesundheitsanwendung" (kurz: DiGA) in das DiGA-Verzeichnis aufnehmen zu lassen. Diese Apps können dann von Ärzten verschrieben werden, sodass die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Dafür gibt es allerdings besondere Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

So unterstützen wir Sie bei Gesundheits-Apps

  • Ganzheitliche Beratung zu Datenschutz und Informationssicherheit: Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften sowie im Bereich IT-Sicherheit, um den Schutz sensibler Gesundheitsdaten sicherzustellen.
  • Datenschutzaudits und DSFA: Wir führen Datenschutzaudits und Konformitätsbewertungen, einschließlich Datenschutz-Folgenabschätzungen, für Sie durch und erstellen rechtssichere Datenschutzerklärungen.
  • Vertragsgestaltung und -prüfung: Wir erstellen und überprüfen Verträge, die speziell auf die Entwicklung und Nutzung von Gesundheits-Apps zugeschnitten sind (z.B. Auftragsverarbeitungsverträge oder Joint Controller Agreements).
  • Datenzugang und Geschäftsgeheimnis: Beratung im Hinblick auf Datenzugang sowie Daten- und Geschäftsgeheimnisschutz unter Berücksichtigung der einschlägigen Regulierungen (u.a. Data Act, EHDS, GeschGehG und SGB V).
  • KI-Beratung: Beratung zur Einhaltung rechtlicher Vorgaben für Künstliche Intelligenz – insbesondere der KI-Verordnung.
  • DiGA-Verzeichnis: Unterstützung bei der Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis durch Erfüllung der Prüfkriterien aus dem SGB V.
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung: Wir vertreten Sie bei der außergerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen sowie in Behörden- und Gerichtsverfahren.
  • Compliance-Schulungen: Wir bieten maßgeschneiderte Schulungen für Ihr Team an, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden über die rechtlichen Anforderungen im eHealth-Bereich informiert sind.

Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren

Warum Schürmann Rosenthal Dreyer Ihr Partner für eHealth-Lösungen ist

Schürmann Rosenthal Dreyer verbindet 16 Jahre juristische Expertise mit tiefgreifendem technischem Know-how, um Ihnen umfassende Lösungen im Bereich eHealth zu bieten. Unsere Kanzlei verfügt nicht nur über erfahrene Rechtsanwält:innen, sondern auch über Technologie-Expert:innen, die gemeinsam daran arbeiten, Ihre digitalen Gesundheitsprojekte rechtssicher und zukunftsorientiert zu gestalten. Als Initiator des Health & Law Netzwerks engagieren wir uns intensiv im Bereich Recht im Gesundheitssektor und setzen uns für die rechtliche Absicherung innovativer Gesundheitslösungen ein.

Unsere Kompetenz wurde mehrfach anerkannt: Wir wurden mit dem renommierten JUVE Award als Kanzlei des Jahres im Bereich Datenschutz und IT ausgezeichnet und zählen laut The Legal 500 zu den Top-Kanzleien 2024.

Vertrauen Sie auf Schürmann Rosenthal Dreyer – den Partner, der Ihre eHealth-Projekte mit einer einzigartigen Kombination aus juristischer Exzellenz und technischem Verständnis zum Erfolg führt.

Unverbindliches Erstgespräch für Ihre Gesundheits-App

Führen Sie ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren spezialisierten Rechtsanwält:innen, um gemeinsam Ihre Situation und Ihren Beratungsbedarf zu erörtern!

Unverbindliches Erstgespräch vereinbaren